Dürfen Nichtgeimpfte im Unterschied zu Geimpften von bestimmten Einrichtungen ausgeschlossen werden? Erläuterungen zur Idee und Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
Seit Monaten werden die Bürger des Landes tagtäglich bedrängt, sich eine Corona-Schutzimpfung verabreichen zu lassen. Doch in der öffentlichen Debatte hören sie sehr unterschiedliche Einschätzungen. Sei es die des Nobelpreisträgers und Virologen Luc Montagnier, der von „Impfwahnsinn“ spricht, sei es die eines Journalisten der „Welt“ , der im Interview mit Sahra Wagenknecht überzeugt ist, dass es bei der Impfung kaum ein Risiko gäbe. Wie soll man sich nun entscheiden? Welche Kriterien kommen in Betracht und wie könnte eine Annäherung der extremen Positionen gelingen?
Die Kabarettistin Lisa Fitz hatte in ihrem Beitrag zur abendlichen Sendung „Spätschicht – Die Comedy Bühne“ des SWR unter anderem geäußert, dass der beschlossene EU-Fond für die Toten von Corona-Schutzimpfungen für 5000 Menschen zu spät käme. Daraufhin wurde die Sendung aus der ARD-Mediathek entfernt und durfte auch im Sender 3sat nicht wiederholt werden. Wie ist der Vorgang rechtlich zu bewerten?
Ein zentrales Argument zur Impfpflicht gegen Covid-19-Erkrankungen lautet: Die Impfpflicht sei zum Schutz des Lebens der anderen erforderlich. Im vorliegenden Text prüft der Autor zwei in diesem Zusammenhang vorgetragene zentrale Thesen, wonach erstens jeder Geimpfte das Leben anderer mehr schütze als jeder Nichtgeimpfte, und zweitens Nichtgeimpfte das Leben anderer nur schützen könnten, indem sie sich impfen ließen.
Eine Impfpflicht sei „weniger krass“ als die Gurtpflicht, verkündete die ZDF-Wissenschaftmoderatorin Ngyuen-Kim unlängst auf ihrem Youtube-Kanal. Dass die sendungsbewusste Influencerin damit Grundgesetz und Nürnberger Kodex eher als seitliche Arabesken betrachtet, vermochte zwar den Hörer - anders als den Youtube-Zensor – zu irritieren, überraschende Einsicht aber verschuf dann noch die Heranziehung des Torwarts.
Der FC-Bayern und Fußball-Nationalspieler Joshua Kimmich ließ die Hosen herunter, als er nach dem Triumph vergangenen Samstag gegen die TSG Hoffenheim bekannte, dass er die Hosen zur gesellschaftlichen Impfinvestitur doch noch nicht hatte herunterlassen wollen, da er den neuen „Impfstoffen“ skeptisch gegenüberstünde. Das war absehbar das Halali für die übliche mediale Impfjagdgesellschaft, die auch dem fußballerischen Rechtsverteidiger der Nation nicht das Recht zur Selbstbestimmung einräumen will.
Prof. Dr. Jörn Ipsen ist emeritierter Professor der Universität Osnabrück, Staatsrechtslehrer und Verfasser zweier Lehrbücher über deutsches Staatsrecht. Er war einst Richter am Niedersächsischen Staatsgerichtshof und für viele Jahre deren Präsident. Am 24. August 2021 hat Report Mainz, das politische Magazin im Abendprogramm der ARD, ein Interview mit ihm ausgestrahlt. Befragt wurde er zu Impfpflichten im Allgemeinen und zur Pflichtimpfung gegen Covid-19-Erkrankungen im Besonderen. Seine Antworten sollen hier aus juristischer Sicht geprüft werden.