
Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit
1bis19 unterstützt das „Bündnis Redefreiheit“: Unterzeichnen ab sofort möglich!
und MAGAZIN für demokratische Kultur
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1bis19 unterstützt das „Bündnis Redefreiheit“: Unterzeichnen ab sofort möglich!

Politische Analysen zum regierenden Parteienkartell und gesellschaftlichen Mitläufertum, geschichtliche Erfahrungen nicht nur aus der DDR, provokante Fragen und der authentische Optimismus, dass die Faszination der Freiheit die Opposition weiter anwachsen lässt – das war die 1bis19-Podiumsdiskussion 2025 mit Vera Lengsfeld, Roland Tichy, Peter Grimm und Gerd Buurmann.

Zum Gewinner des 1bis19-Negativpreises 2025 hat die Jury das Bundesverfassungsgericht gewählt. Carlos A. Gebauer und Volker Boehme-Neßler begründen das mit dem kaum wiedergutzumachenden Vertrauensverlust, den die Richter in den letzten Jahren verschuldet haben.

Die Stadt Ludwigshafen war bei der 1bis19-Negativpreis-Vergabe 2025 Zweitplatzierter: Roland Tichy fasst zusammen, wie dort das Wahlrecht - das Heiligste der Demokratie - geschändet wurde.

Angela Merkel belegte bei der 1bis19-Negativpreis-Vergabe 2025 den dritten Platz. Sie selbst mag damit gar nicht einverstanden sein. Vera Lengsfeld erläutert, warum.

Gegenöffentlichkeit lebt von Widerspruch UND Überzeugung, von Lob UND Tadel. Deshalb wurde bei der 1bis19-Preis-Verleihung 2025 nicht nur ein Satirepreis für die schlimmsten Grundrechtsverletzungen vergeben. Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wurde für seinen würdigen Umgang mit den Grundrechten geehrt.

Videomitschnitt der 1bis-19-Preis-Verleihung Oktober 2025 in Köln mit allen Preisreden und Podiusmdiskussion. Bekannte Mitwirkende: Vera Lengsfeld, Gerd Buurmann, Peter Grimm, Roland Tichy sowie in Abwesenheit Volker Boehme-Nessler, Christian Dettmar, Carlos A. Gebauer.

In ihrem Verordnungsentwurf zur „Chatkontrolle“ hat die EU-Kommission ihr Verständnis von den Grundrechten der EU-Bürger offenbart. Die Verordnung wird zwar erst einmal nicht umgesetzt, aber das Dokument lässt ahnen, wie die Kommission auch zukünftig mit den Grundrechten umgehen wird.

Der 1bis19-Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten geht an das Bundesverfassungsgericht. Volker Boehme-Nessler und Carlos Gebauer begründen die Wahl der Jury.

Der 1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten wird jährlich denjenigen verliehen, die die Grund- und Freiheitsrechte unserer Einschätzung nach nicht angemessen respektieren.

Seit ihrer Gründung setzt sich die Initiative 1bis19 dafür ein, dass die deutschen Grundrechte von den Staatsgewalten, ihren Repräsentanten und Ablegern in der medialen Öffentlichkeit nicht im Wege kreativer Auslegung umgangen werden. Sie sind Ausdruck der Menschenrechte und beschränken die Staatsmacht, nicht die Bürger. Um auf die heftigsten Verstöße aufmerksam zu machen, hat der Verein nun den „1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten“ ausgelobt. Schlechte Stimmung soll damit nicht erzeugt werden, aber mehr öffentliche Aufmerksamkeit.

Der 1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten wird jährlich denjenigen verliehen, die die Grund- und Freiheitsrechte unserer Einschätzung nach nicht angemessen respektieren.

Die Grundgesetzänderung zur Aufhebung der Schuldenbremse und Einführung der sogenannten CO2-Neutralität bis 2045 gleicht einem Staatsstreich. Abdruck eines Kommentars, der in der Sendung „Der Rechtsstaat“ am 11. April 2025 beim „Kontrafunk“ zu hören war.

Michael Andrick sprach darüber, wo die Idee von Grundrechten innerhalb der europäischen Kultur- und Geistesgeschichte überhaupt herkommt, und ging der Frage nach, wer Wahrheit definiert.

Ab dem Frühjahr 2020 erlebte die Bundesrepublik Deutschland in schneller Abfolge eine präzedenzlose Erosion des Rechtsstaats: Recht kam und nahm dem Bürger seine Rechte mit der Begründung, es sei alternativlos. Alles geschehe zu seinem Wohle und - er dürfe alle angeordneten Maßnahmen „niemals hinterfragen“.

Am 30.09.2023 findet um 14:00 Uhr (Einlass ab 13:30) eine Tagung zum Thema “Der Griff nach den Grundrechten” in Frankfurt am Main statt. “Die Würde des Menschen ist unantastbar”, lautet Artikel 1 Absatz 1 als Anfang unserer Grundrechte.…
Im Zuge der gesellschaftlichen Auseinandersetzung über die Angemessenheit der politischen Corona-Maßnahmen entwickelte sich ein Klima von Ausgrenzung, Spaltung und Intoleranz, das nicht nur sozial, sondern zunächst sprachlich einen tiefen Keil in die Gesellschaft trieb. Wie kann man diese zerstörerische Entwicklung aufhalten, welche Brücken müssten geschlagen werden?

In dieser Woche geht ein Text viral, der von etwa 300 professionellen Musikerinnen und Musikern unterzeichnet ist: das Manifest der bundesweiten Initiative „Musik in Freiheit“.
Die Initiative stellt sich wie folgt vor: „Wir sind ein junges Netzwerk, bestehend aus professionellen Musikern aller musikalischen Genres, sowohl freischaffend als auch in Festanstellung in Deutschland sowie international tätig. Wir sind Angehörige renommierter Orchester, Bands und Ensembles, Solisten, Musikschaffende und Lehrende.“
Unter den Unterzeichnern finden sich namhafte Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen und bekannte Solistinnen und Solisten wie Julia Neigel oder Markus Stockhausen. Zu den Erstunterzeichnern sind mittlerweile mehrere Hundert Mitunterzeichner dazu gekommen. Die Liste sowie die Langfassung des Manifests und deren englische Übersetzung sind auf der Webseite www.musik-in-freiheit.de einzusehen. Wir dokumentieren hier die Kurzversion

Der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki ist einer der wenigen Oppositionspolitiker, die die Grundrechtseinschränkungen scharf kritisieren. Die wichtigsten Thesen bündelt das FDP-Urgestein in seinem neuen Buch. Darin geht er mit der Bundesregierung hart ins Gericht und liefert mehrere Argumente, warum sie in der Corona-Krise kläglich versagt hat.
Negative Selektion: Mitläufer machen Karriere.
Die Parteifunktionäre fördern den Nachwuchs, der treu ergeben ist und nicht durch eine abweichende Meinung auffällt. Das ist menschlich verständlich, denn es ist schön, von Menschen umgeben zu sein, die einen loben. Außerdem sind diese kritiklosen Mitläufer meist nicht sonderlich intelligent und stellen somit keine Konkurrenz dar, die dem Abgeordneten sein Amt streitig machen könnte. Natürlich gilt das nicht für alle Abgeordneten...