Manifest der Musiker

von Martina Binnig

Lesedauer 3 Minuten

In dieser Woche geht ein Text viral, der von etwa 300 professionellen Musikerinnen und Musikern unterzeichnet ist: das Manifest der bundesweiten Initiative „Musik in Freiheit“. Die Initiative stellt sich wie folgt vor: „Wir sind ein junges Netzwerk, bestehend aus professionellen Musikern aller musikalischen Genres, sowohl freischaffend als auch in Festanstellung in Deutschland sowie international tätig. Wir sind Angehörige renommierter Orchester, Bands und Ensembles, Solisten, Musikschaffende und Lehrende.“ Unter den Unterzeichnern finden sich namhafte Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen und bekannte Solistinnen und Solisten wie Julia Neigel oder Markus Stockhausen. Zu den Erstunterzeichnern sind mittlerweile mehrere Hundert Mitunterzeichner dazu gekommen. Die Liste sowie die Langfassung des Manifests und deren englische Übersetzung sind auf der Webseite www.musik-in-freiheit.de einzusehen.
Wir dokumentieren hier die Kurzversion:

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MANIFEST – MUSIK IN FREIHEIT (Kurzversion)

„Musik ist die Sprache der Seele.“ (Hazrat Inayat Khan) Ihr Wesen ist Grenzen überschreitend, verbindend – ganz einfach frei. Sie vermittelt geistige, emotionale und ästhetische Werte.

Als professionelle Musikersind wir sowohl freischaffend als auch in Festanstellung in Deutschland sowie international tätig. Wir sind Angehörige renommierter Orchester, Bands und Ensembles, Solisten, Musikschaffende und Lehrende aus allen musikalischen Genres.

Unser Schaffen als Musiker basiert auf universellen und grundlegenden Werten wie gegenseitigem Respekt, Empathie, Mitgefühl und Toleranz. Wir sehen jeden Menschen als einzigartiges Individuum, das auf Grundlage seiner Lebenserfahrung eigenverantwortliche Entscheidungen trifft.

Musik kann ihre Kraft nur dann entfalten, wenn alle Menschen freien Zugang zu Konzertveranstaltungen haben, unabhängig von Bedingungen und Einschränkungen; jeder Einzelne frei entscheiden kann, unter welchen Umständen ein Konzertbesuch verantwortungsvoll möglich ist; Künstler ihre Kunst ungehindert ausüben können.

Seit Beginn der Lockdowns und der folgenden Deklaration der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gibt es politische und gesellschaftliche Entwicklungen, die wir unter anderem als Konformitätsdruck mit der Impfung gegen Covid-19 als pauschal angenommene Grundlage zur Aufhebung der Freiheitseinschränkungen für alle wahrnehmen. Den Menschen ist das gemeinsame Musizieren und das gemeinsame Erleben von Musik in weiten Teilen verfassungswidrig verboten worden. Unser so wesentliches, impulsgebendes, gesellschaftliches Wirken musste in der Vergangenheit weitestgehend ausbleiben und ist durch restriktive Maßnahmen weiterhin massiv eingeschränkt (3G-/ 2G-Regelung). Für viele Musiker bedeutet dies bereits jetzt den Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Darüber hinaus werden angehende Musiker an ihrer Ausbildung gehindert. Nachwuchssorgen nehmen in verschiedenen Regionen teilweise stark zu; unser kulturelles Erbe kann so nicht mehr adäquat an zukünftige Generationen weitergegeben werden.

Mit den aktuellen Maßnahmen und Regeln verbreitet sich darüber hinaus in unseren Augen ein Menschenbild, das jeden Mitmenschen als einen potenziellen Gefährder ansieht. Dieser Angriff auf die Würde des Menschen ist gesellschaftszersetzend – nicht nur räumlich, sondern auch rechtlich, persönlich und emotional.

Wir Musiker weisen, mit Bezug auf die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) Nr. 2361 vom 27. Januar 2021, darauf hin, dass die Impfung eine ureigene Entscheidung jedes Einzelnen ist. Es darf in der Schlussfolgerung niemand zu einer Impfung genötigt oder im Falle einer Ablehnung der Impfung diskriminiert, erpresst, bedroht, diffamiert, verfolgt, stigmatisiert, isoliert oder in anderer Weise benachteiligt werden; sei es durch den Staat, die Wirtschaft oder gesellschaftliche Mehrheiten. Das muss gerade dann gelten, wenn es sich bei dem Impfstoff um einen derart neuen handelt, dass die Zulassung lediglich unter der Bedingung erteilt wird, dass Forschungsergebnisse nachgeliefert werden. Besagte Resolution gilt für alle Bereiche des Daseins und für das friedliche, gesellschaftliche Zusammenleben und wurde vom Europarat, dem unabhängigen Hüter der Menschenrechte in Europa, am 27. Januar 2021, beschlossen. Sie steht für sich als Mahnung an die verantwortlichen Vertreter aller europäischen Staaten.

Wir Musiker möchten uns nicht in eine Position gedrängt fühlen, in der wir gezwungen werden, die staatlicherseits auferlegten 2- bzw. 3- G- Regeln für den Zugang zu Kunst und Kultur anerkennen zu müssen und hierdurch eine Kluft zwischen uns und unserem liebgewonnenen Publikum, unseren Fans und Freunden aufzureißen. Es steht uns in keiner Weise zu, derartige Gesundheitsdaten abzufragen. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, die wenn überhaupt, ausschließlich durch den Staat durchgeführt werden darf.

Wir Musiker schließen uns der obigen Mahnung des Europarats an und fordern alle Menschen auf, ebenfalls dafür ihre Stimme zu erheben. Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung sowie auf die Ausübung seiner Grund-, Abwehr-, Freiheits- und Menschenrechte gegenüber dem Staat. Niemand hat das Recht, uns Menschen davon abzuhalten, miteinander und füreinander zu musizieren oder Menschen von kulturellen Veranstaltungen auszuschließen.

Wir Musiker fordern hiermit, der Musik und der Kunst im direkten Austausch mit allen Menschen ihren dringend notwendigen, gewohnten, diskriminierungsfreien und freiheitlichen Raum zurückzugeben. Wir erkennen, dass uns allen eine der wichtigsten Quellen für Lebenskraft genommen wird. Wir Musiker stehen ein für Musik in Freiheit!

1 In diesem Manifest wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten sind dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

https://www.musik-in-freiheit.de/manifest

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