
1bis19-Preis für den “kreativsten” Umgang mit den Grundrechten – Video zum 3. Platz
Angela Merkel belegte bei der 1bis19-Negativpreis-Vergabe 2025 den dritten Platz. Sie selbst mag damit gar nicht einverstanden sein. Vera Lengsfeld erläutert, warum.
und MAGAZIN für demokratische Kultur
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Angela Merkel belegte bei der 1bis19-Negativpreis-Vergabe 2025 den dritten Platz. Sie selbst mag damit gar nicht einverstanden sein. Vera Lengsfeld erläutert, warum.

Gegenöffentlichkeit lebt von Widerspruch UND Überzeugung, von Lob UND Tadel. Deshalb wurde bei der 1bis19-Preis-Verleihung 2025 nicht nur ein Satirepreis für die schlimmsten Grundrechtsverletzungen vergeben. Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wurde für seinen würdigen Umgang mit den Grundrechten geehrt.

Videomitschnitt der 1bis-19-Preis-Verleihung Oktober 2025 in Köln mit allen Preisreden und Podiusmdiskussion. Bekannte Mitwirkende: Vera Lengsfeld, Gerd Buurmann, Peter Grimm, Roland Tichy sowie in Abwesenheit Volker Boehme-Nessler, Christian Dettmar, Carlos A. Gebauer.

Wir wünschen unseren Mitgliedern, Lesern und Freunden besinnliche Festtage und alles Gute für das neue Jahr.

Carlos A. Gebauer, Rechtsanwalt, Publizist und Mitglied der Jury beim 1bis19-Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten, begründete die Vergabe des Preises an das Deutsche Bundesverfassungsgericht mit fundamentalen handwerklichen Fehlern in der Corona-Rechtsprechung.

Zahlreiche Medien haben bereits über die 1bis19-Jahresveranstaltung 2025 mit der erstmaligen Verleihung des „Grundrechte-Preises“ berichtet. Es folgt ein Veranstaltungsbericht aus der Innenperspektive.

Der 1bis19-Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten geht an das Bundesverfassungsgericht. Volker Boehme-Nessler und Carlos Gebauer begründen die Wahl der Jury.

Der 1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten wird jährlich denjenigen verliehen, die die Grund- und Freiheitsrechte unserer Einschätzung nach nicht angemessen respektieren.

Seit ihrer Gründung setzt sich die Initiative 1bis19 dafür ein, dass die deutschen Grundrechte von den Staatsgewalten, ihren Repräsentanten und Ablegern in der medialen Öffentlichkeit nicht im Wege kreativer Auslegung umgangen werden. Sie sind Ausdruck der Menschenrechte und beschränken die Staatsmacht, nicht die Bürger. Um auf die heftigsten Verstöße aufmerksam zu machen, hat der Verein nun den „1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten“ ausgelobt. Schlechte Stimmung soll damit nicht erzeugt werden, aber mehr öffentliche Aufmerksamkeit.

Der 1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten wird jährlich denjenigen verliehen, die die Grund- und Freiheitsrechte unserer Einschätzung nach nicht angemessen respektieren.