Rechtliche Reformen, um eine Wiederholung der Lockdown- und Impfkatastrophe zu verhindern

Forderungen für gesellschaftliche Reformen als Ergebnis der Corona-Politik – Teil 1v2 (->zum Teil2)
Von Dr. Christian Steidl

Geschäftsschließungen und die massenhaften Impfungen mit nicht ausreichend getesteten, neuartigen „Impfstoffen“ waren gravierende Fehlentscheidungen der Politik 2020 und 2021 im Rahmen des Auftretens eines neuen Corona-Virus. Analog zu einem nach dem Qualitätsmanagementsystem DIN ISO 9.001 zertifizierten Fehlermanagementsystem müssen vielfältige politische Reformen umgesetzt werden, um eine Wiederholung des Fehlers auszuschließen. Dies ist überfällig, denn aus dem Desaster mit der „Schweinegrippe“ 2009 wurde nichts gelernt – trotz des ARTE-Dokumentarfilms „Profiteure der Angst“. Die hierfür notwendigen Korrekturmaßnahmen betreffen juristische, gesellschaftliche und politische Aspekte. Dieser Text beinhaltet den ersten Teil des Korrektur- und Verbesserungsmanagements und beschäftigt sich mit den notwendigen rechtlichen Reformen.

Lesedauer 4 Minuten
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©Wendel-Hilario

Zur Bekämpfung von Sars-CoV-2 sind flächendeckende und unspezifische Lockdowns weder medizinisch notwendig noch wirkungsvoll. Und selbst wenn sie medizinisch sinnvoll und wirkungsvoll wären, ist diese Maßnahme bei einem Virus mit einer Letalitätsrate von 0,15 Prozent nicht verhältnismäßig. Daher sind solche Grundrechtseinschränkungen (Versammlungsverbote, Reiseverbote, Berufsausübungsverbote …), die auf der Ausrufung der “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” beruhten, schon jetzt grundgesetzwidrig. Damit das aber auch für Nicht-Juristen klar ersichtlich ist, sollte wortwörtlich im Grundgesetz ergänzt werden, dass allgemeine Lockdown-Maßnahmen wie Geschäftsschließungen, Kontaktbeschränkungen und Reiseverbote immer grundgesetzwidrig sind und auch nicht durch irgendein Krankheitsgeschehen gerechtfertigt werden können. Um zu verhindern, dass spezifische Quarantänebestimmungen für „Infizierte“ auf einen zu großen Personenkreis ausgeweitet werden, ist zudem im Grundgesetz wörtlich festzuschreiben, dass alle finanziellen Nachteile der in Quarantäne Gesetzten zu 100% vom Staat kompensiert werden müssen. Juristen mögen jetzt einwenden, dass dies zu detailreich ist für ein Grundgesetz. Aber leider hat sich 2020 und 2021 gezeigt, dass diese Klarstellung in ausführlicher Form notwendig ist.

Gewaltenteilung wiederherstellen

Natürlich wissen die Juristen alle, dass die Corona-Maßnahmen verfassungswidrig sind, aber das höchste Gericht, das Bundesverfassungsgericht, hat bisher (August 2021) alle Klagen ohne eine Beweisaufnahme im Eilverfahren abgeschmettert und zeigt bisher keine Anstalten, die Klagen im Hauptsacheverfahren zu behandeln. Das liegt natürlich daran, dass dieses oberste Gericht nach politischen Proporzgesichtspunkten besetzt wird und dass der aktuelle Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Stephan Harbarth, direkt aus dem Bundestag in das Bundesverfassungsgericht wechselte. Breite Zustimmung sicherte sich der CDU-Bundestagsabgeordnete für seinen Wechsel ins Bundesverfassungsgericht unter anderem mit einer flammenden Rede für den Migrationspakt. In Zukunft sollte bei solch einem Wechsel eine Karenzzeit von 10 Jahren liegen, sonst findet – wie wir aktuell sehen – keine objektivierende Kontrolle der Regierung durch das Bundesverfassungsgericht statt.

Notwendige Reform der Richterbeförderung

Es ist erfreulich, dass es ein paar Richter gibt, die sich der Einschränkung der freiheitlichen Grundordnung mittels Corona-Verordnungen entgegenstemmen. Sie werden jedoch mit Hausdurchsuchungen unter Druck gesetzt und von systemkonformen Richtern in ihrer beruflichen Existenz bedroht. Die Richter unterstehen den Justizministerien und ein ausgeklügeltes System von Leistungskriterien für das Beförderungswesen sorgt für regierungskonforme Urteile. Im Sinne der staatsrechtlichen Idee von Gewaltenteilung ist deshalb hinsichtlich der intendierten Unabhängigkeit von Judikative ein Nachjustieren unverzichtbar.

Juristische Aufarbeitung von Unrecht

Jeder Richter, Staatsanwalt und Polizist lernt in seiner Ausbildung, dass die Grundrechte im Grundgesetz (Artikel 1 bis 19) unveräußerlich sind und immer gelten. Er lernt dabei auch, dass er die Pflicht hat, grundgesetzwidrige Anweisungen zu verweigern. Dazu verpflichtet ihn sein Amtseid. Er schwört seine Treue dem Grundgesetz und nicht der Bundeskanzlerin oder dem Polizeipräsidenten. Das heißt, auch während einer Infektionswelle mit einem grippeähnlichen Infekt und sogar während einer echten Pandemie gilt das Grundgesetz. Quarantäne-Maßnahmen sind für Einzelpersonen möglich, aber nicht für das ganze Land oder für bestimmte Branchen unserer Wirtschaft. Das Argument „das haben wir nicht gewusst“ kann hier genauso wenig gelten, wie wenn ein Autofahrer ein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen hat. Angesichts der vielen wirtschaftlichen und psychischen Opfer der Lockdowns sowie der Impftoten muss eine juristische Aufarbeitung stattfinden. Besonders verwerflich erscheint dabei die Impfung von Kindern mit unvollständig getesteten „Impfstoffen“. Juristen, Polizisten und sonstige Beamte, die aufrecht für unser Grundgesetz gekämpft haben, müssen befördert werden und die anderen Staatsbediensteten müssen nachgeschult, degradiert oder entlassen werden. Es ist klar, dass ein Polizist, der Familie hat und seinen Hauskredit abbezahlen muss, nicht so einfach durch Befehlsverweigerung seine wirtschaftliche Existenz gefährden kann. Andererseits gibt es einen Handlungsspielraum, den manche im Sinne der Freiheit genutzt haben und andere umgekehrt. Zudem muss sich das Strafmaß an der Höhe der Position orientieren. Für die führenden Köpfe sollte die Justiz weitergehende Strafen als nur eine unehrenhafte Entlassung aus dem Staatsdienst prüfen. Damit sind insbesondere die Wahlbeamten, d.h. die gewählten Regierungsmitglieder gemeint. Auch hier gilt die Volksweisheit: „Der Fisch stinkt immer vom Kopf her.“

Arzneimittelwerbeverbot auf Impfstoffe und Politiker anwenden

Eigentlich müsste jetzt schon klar sein, dass Werbung für Impfstoffe verboten ist, weil diese verschreibungspflichtig sind, d.h. nicht einfach in der Apotheke zur Selbstmedikation ohne Rezept über den Schalter verkauft werden dürfen. Dieses Verbot müsste somit auch für Politiker gelten, die aktuell in großer Zahl als kostenlose Werbefiguren für die Impfstoffhersteller agieren. Da Juristen bei Impfstoffen aktuell hier jedoch Interpretationsspielraum zu sehen scheinen, muss diese Werbung explizit verboten werden. Impfempfehlungen sollen in Zukunft nur noch von der ständigen Impfkommission (STIKO) verkündet werden dürfen. Politiker, die dagegen verstoßen, müssen ihre Immunität verlieren und angeklagt werden.

Unabhängigkeit der Medien sichern

Eine freiheitliche Demokratie bedarf einer funktionierenden, d.h. kontrollierenden Medienlandschaft. Daher müssen Werbeanzeigen von Ministerien in Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Online-Medien verboten werden. Es darf nicht sein, dass über Anzeigen eine regierungskonforme Berichterstattung erkauft wird. So werden die Medien ihrer Aufgabe als “4. Gewalt im Staat” nicht gerecht. Außerdem ist es eine Verschwendung von Steuergeldern und eine undemokratische Benachteiligung von Oppositionsparteien.
Medien brauchen Konkurrenz und Vielfalt. Die neuen elektronischen Medien bieten hier eine Chance für die Demokratie und können ein Bollwerk sein gegen eine Diktatur. Wichtig ist daher die Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das wesentlich dazu beigetragen hat, berechtigte Kritik an den Corona-Maßnahmen und den Impfungen zu löschen. Ohne diese Löschungen und bei Berücksichtigung der Kritik hätte viel wirtschaftlicher und gesundheitlicher Schaden vermieden werden können. Zwei der exponiertesten Opfer dokumentierter Zensur waren die freien Journalisten Boris Reitschuster und Klaus Kelle.

Neben diesen rein juristischen Reformen sind auch Änderungen im Bildungssystem, bei den wissenschaftlichen Gremien und in den Strukturen unseres demokratischen Systems notwendig. Diesen Aspekten widmet sich in Kürze ein weiterer Text.


Gastbeiträge geben die Meinung des Autors/der Autorin wieder.
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