Ist eine Corona-Impfung vorsätzliche Körperverletzung?

Gastbeitrag von Dr. Christian Steidl

Lesedauer 5 Minuten
Herausgeschnittene-Folie aus Youtoube Video der FDA
Fast ganz herausgeschnittene Folie 16

Niemand konnte die große Anzahl von schweren Impfnebenwirkungen ahnen. Es war ein tragischer Irrtum. Wir sind unschuldig!“ So ähnlich werden sich wohl Merkel, Söder, Spahn, Wieler, Drosten und einige mehr auf der Anklagebank äußern, falls die politischen Verhältnisse die juristische Aufarbeitung der Coronaimpfungen eines Tages möglich machen wird. Doch dieses Narrativ werden die Richter nicht glauben, wenn sie dieses Beweismittel gesehen haben: Bereits am 22. Oktober 2020 diskutierte die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) im Rahmen der 161-sten Sitzung des Beratungskommitees „Impfstoffe und verwandte biologische Produkte“ auf der Basis der klinischen Studien der Impfstoffhersteller über mögliche Nebenwirkungen, auf die nach der Notfallzulassung im Rahmen der Sicherheitsüberwachung der Geimpften ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollten. Dr. Steve Anderson, Direktor des Büros für Biostatistik und Epidemiologie am Zentrum für biologische Evaluierung und Forschung (Center for Biologics Evaluation and Research – BER), listete auf der Folie 16 seines Vortrags (siehe obiges Foto; Download hier) 22 mögliche Impfschäden auf, darunter Entzündungen von Rückenmark, Gehirn, Hirnhaut, Knochenmark, Herzmuskel, Herzbeutel, Gelenken und des ganzen Körpers; Herzinfarkte; Autoimmunerkrankungen (u.a. das Guillain Barre-Syndrom); Krämpfe; Schlaganfälle; Schlafattacken; allergische Schocks, Fehlgeburten; Thrombozytopenie, Thromboembolien und andere Blutgerinnungsstörungen; Schädigungen des Nervensystems; Todesfälle aus sonstigen Gründen und den Effekt, dass der Impfstoff die Krankheit Covid-19 verstärkt, statt sie zu verhindern.

Herausgeschnittene Vortragssequenz der Folie 16

Dr. Steve Anderson spricht in seinem Vortrag mit dem Titel „CBER-Pläne für die Überwachung der Sicherheit und Effektivität der COVID-19 Impfstoffe“ zunächst über die passive Überwachung mittels des VAERS-Systems (Vaccine Adverse Event Reporting System). Dabei melden die Geimpften ihre Nebenwirkungen selbstständig, wenn sie sich schlecht fühlen und daher zum Arzt gehen. Darüber hinaus erklärt Steve Anderson, dass die FDA für 10 bis 20 mögliche Impfnebenwirkungen ein aktives Monitoring plane. Als Kooperationspartner für dieses aktive Monitoring erwähnt er zahlreiche Universitäten und Gesundheitseinrichtungen mit mehreren hundert Millionen Patienten (Folien 11 und 12). Als eine der Grundlagen für die Auswahl der möglichen Impfnebenwirkungen für die medizinische Überwachung der Geimpften nennt er auf Folie 15 das „Pre-market review of sponsor safety data submitted to FDA“, d.h. die Durchsicht der Studiendaten zur Sicherheit, die die Impfstoffhersteller (= Sponsoren der Studien) vor der Marktzulassung der FDA übermittelt haben. Es ist davon auszugehen, dass die 22 möglichen Impfschäden, die er auf der anschließenden Vortragsfolie 16 nennt, nicht per Zufallsgenerator ermittelt wurden, sondern Erkrankungen sind, die bei den geimpften Probanden mindestens einmal vorkamen. Vielleicht sagte er bei der Präsentation der Folie 16 genauer, wie er auf diese 22 möglichen Impfschäden gekommen ist.

Die gesamte 161. Sitzung des Beratungskommitees wurde im Internet live übertragen und das Video ist auf dem YouTube-Portal der FDA zu sehen. Leider wurde die Sequenz, die sich mit der Folie 16 beschäftigt, fast vollständig rausgeschnitten. Nur wenn man das Video genau bei 2 Stunden, 33 Minuten und 40 Sekunden stoppt, sieht man die Folie 16. Der Twitter-User mit dem Pseudonym „Gawjus G“ hatte am 29. Juli 2021 auf diese Vortragsfolie aufmerksam gemacht.

Aktives Wegsehen und Abstreiten

Warum versuchte die FDA, die Folie 16 komplett aus dem Video raus zu schneiden? Darüber kann man nur spekulieren. Naheliegend ist, dass es der FDA etwas peinlich ist, schon im Oktober 2020 Anhaltspunkte für mögliche Nebenwirkungen zu haben, die man in den letzten Monaten erst abstritt und dann Stück für Stück einräumen musste. Anfang 2021 wurde ein Zusammenhang zwischen Impfung und Herzinfarkt noch als extrem unwahrscheinlich eingestuft. Erst als sich dann die Herzinfarkte in Israel auch bei jüngeren Menschen häuften, bei denen man das „Ereignis“ nicht auf das Alter schieben konnte, erkannte man Herzmuskelentzündungen und Herzinfarkte als Impfnebenwirkungen an. Ähnlich war es bei den Thrombosen und Embolien. Dabei wäre es einfach gewesen, die Geimpften im Rahmen einer aktiven Überwachung auf das Thromboserisiko zu kontrollieren. Man hätte bei allen Impfkandidaten vor und nach der Impfung die D-Dimere im Blut bestimmen können. Das ist ein Marker für die Bildung von Thrombosen und stellt eine Standard-Untersuchung dar, die von vielen klinischen Laboren durchgeführt werden kann.

Auch die Europäische Arzneimittelbehörde (European Medicines Agency, EMA) und das Robert-Koch-Institut (RKI) verfügen über die Daten aus den Zulassungsstudien der Impfstoffhersteller. Auch hier hatte man sicher ähnliche Vermutungen in Bezug auf die Nebenwirkungen, die im Rahmen der Anwendung der Impfstoffe bei Millionen von Menschen zu Tage treten werden. Doch anfangs warnte man die Impfkandidaten nicht vor möglichen Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen, Thromboembolien, Autoimmunerkrankungen und Thrombozytopenie. Entsprechende Warnungen wurden erst nach gehäuften Meldungen durch die Geimpften bzw. den Hinterbliebenen im Rahmen von „Rote-Hand-Briefen“ in die Impfaufklärungsbögen aufgenommen. Es wurden und werden die Geimpften nicht nur nicht gezielt in Bezug auf die erwarteten Nebenwirkungen medizinisch untersucht, sondern die Behörden und viele Impfärzte praktizierten aktives Wegsehen, Abstreiten und Nicht-Wissen-Wollen. Das Verhalten erinnert an die überraschte Reaktion in den Filmen von Louis de Funés: „Nein.“ – „Doch!“ – „Ohhh“.

Milliardenumsätze der Pharmakonzerne zulasten des Steuerzahlers

Vor Gericht und auf hoher See ist man alleine in Gottes Hand. Man sollte daher den Urteilen jener Prozesse, die die Gegner der sogenannten „Corona-Impfung“ herbeisehnen, nicht vorgreifen. Aber die Richter könnten auf der Basis dieser Beweislage möglicherweise zu dem Schluss kommen, dass die bewusst lückenhafte Information der Bevölkerung über mögliche Impfschäden den Tatbestand der „vorsätzlichen Körperverletzung“ erfüllt. Sicherlich werden die Verantwortlichen zu ihrer Entlastung anführen, dass man die Menschen nicht verängstigen wollte und man befürchtete, Warnungen vor so vielen Impfschäden könnten die Impfbereitschaft schwächen. Dies ist aber nicht nur aus dem Blickwinkel des mündigen Bürgers und im Sinne von Transparenz und Offenheit kritikwürdig. Angesichts der befürchteten vielen schwerwiegenden Nebenwirkungen stellt sich die Frage, ob die Corona-Impfstoffe überhaupt jemals eine Notfallzulassung hätten erhalten dürfen. Denn es ist diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass Prof. John P. A. Ioannidis von der Universität Stanford seine Publikation „Infectionfatality rate of COVID-19 inferredfromseroprevalencedata“, die eine Letalitätsrate (Infectionfetality rate) von 0,27 % feststellte, bei der WHO am 13. Mai eingereicht hatte. Diese Publikation wurde von der WHO am 14. Oktober 2020 veröffentlicht – 8 Tage vor dem Vortrag von Dr. Steve Anderson bei der FDA. Schon damals war also klar, dass die Gefährlichkeit des Sars-CoV-2 Virus viel geringer ist als anfangs angenommen und daher eine Impfung nicht notwendig ist. Notfallzulassungen– ohne mehrjährige Studien – von neuartigen „Impfstoffen“, bei denen der Verdacht auf 22 schwerwiegende Impfschäden besteht, sind juristisch betrachtet sicher mehr als „grobe Fahrlässigkeit“. Bei der Entscheidung für die Notfallzulassung der Impfstoffe ging es auch um riesige Milliardenumsätze: Um hohe Gewinne für die Pharmafirmen und um hohe Ausgaben für die Steuerzahler – für die Impfstoffe selbst und nun für die Behandlung der Impfschäden. Welche Rolle die Gewinne der Pharmaindustrie bei den politischen Entscheidungen gespielt haben und welche Politiker, Beamte und Wissenschaftler welche Beraterverträge haben, wird möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode ein Bundestagsuntersuchungsausschuss klären.

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Letalitätsrate noch niedriger ist und nur 0,15 % beträgt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die „Impfung“ gegen die aktuellen Sars-CoV-2-Varianten keine signifikante Wirkungen zeigt: Geimpfte übertragen die Delta-Variante in gleicher Weise wie Ungeimpfte und auch die Geimpften können schwer krank werden. Die Regierungen hätten auf die 57 internationale Wissenschaftler und Ärzte hören sollen, die bereits im Mai 2021 einen sofortigen Stopp aller Covid-19-Impfungen gefordert hatten.


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