Der Fall Lisa Fitz
Die Kabarettistin Lisa Fitz hatte in ihrem Beitrag zur abendlichen Sendung „Spätschicht – Die Comedy Bühne“ des SWR unter anderem geäußert, dass der beschlossene EU-Fond für die Toten von Corona-Schutzimpfungen für 5000 Menschen zu spät käme. Daraufhin wurde die Sendung aus der ARD-Mediathek entfernt und durfte auch im Sender 3sat nicht wiederholt werden. Wie ist der Vorgang rechtlich zu bewerten?
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