Grundrechtsverstoß

1bis19-der Anschlag

Der Anschlag

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit”. So lautet der erste Satz in Art. 2 GG (Grundgesetz). Es gibt ein Recht auf den eigenen Körper. – Das Magazin veröffentlicht das Manuskript einer Rede, die am 9.1.2022 auf einer Veranstaltung der Offenen Gesellschaft Kurpfalz in Mannheim gehalten wurde.
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