Grundmandatsklausel

1bis19-Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl – Ein parteipolitisches Kalkül

Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl – Ein parteipolitisches Kalkül

Am 17. März wurde die neue Wahlrechtsreform beschlossen. Einen demokratischen Fortschritt stellt sie nicht dar, sondern zielt eher darauf ab, die Macht der politischen Klasse festzuzurren. - Teil 2 der kritischen Analyse zu den Mängeln und Fehlentwicklungen unseren freiheitlich-demokratischen Grundordnung heute -
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