Die TTPA-Verordnung: Noch mehr Willkür und Zensur durch die EU

von Martina Binnig

Lesedauer 3 Minuten
TTPA – © 1bis19 (Andreas Hansel)

Die EU-Kommission liebt Zensur. Schon mit ihrem Digital Services Act hat sie ein Instrument geschaffen, das Onlineplattformen dazu nötigt, vermeintliche „Desinformationen“ zügig zu entfernen. Nun hat sie mit der Verordnung über die Transparenz politischer Werbung (kurz: TTPA) nachgelegt. Vordergründig geht es ihr darum, ausländische Einflussnahme auf Wahlen zu verhindern und politische Werbung kenntlich zu machen. Dabei ist der Begriff der „politischen Werbung“ jedoch so vage formuliert, dass im Grunde sämtliche politische Themen unter die neue Verordnung fallen. Mit fatalen Folgen gerade auch für kritische Medien. Politische Werbung umfasst nämlich im Kauderwelsch der EU-Kommission jede Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Mitteilung, die geeignet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Rechtsetzungsprozesses zu beeinflussen. Demnach könnten auch Äußerungen zur Klima-, Migrations- oder Gesundheitspolitik künftig der EU-Regulierung unterliegen. Und wenn beispielsweise in einem Videointerview über Politiker gesprochen wird, darf es ebenfalls nur noch unter den neuen EU-Auflagen beworben werden. Welche Medien von den Meldestellen, die im Rahmen der TTPA-Verordnung eigens eingesetzt werden, als erste wegen angeblicher Verstöße denunziert würden, lässt sich leicht erahnen.

Doch es kommt noch schlimmer: Wieder einmal soll sogar das Grundgesetz durch die neue EU-Verordnung ausgehebelt werden. Die Bundesregierung hat nämlich einen Gesetzentwurf zur vollständigen Erfüllung der TTPA-Verordnung vorgelegt, in dem es lapidar heißt, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird. Hintergrund ist Artikel 22 der EU-Verordnung, in dem festgehalten ist, dass die zuständigen Behörden die Befugnis haben, Zugang zu Daten, Dokumenten und allen erforderlichen Informationen von Anbietern politischer Werbung zu verlangen. Dazu können sie Nachprüfungen in deren Räumlichkeiten durchführen, um jedwede Speichermedien sicher zu stellen. Bei „Gefahr im Verzug“ dürfen diese Durchsuchungen sogar ohne richterliche Anordnung und auch in Abwesenheit der Beschuldigten erfolgen. Kein Wunder, dass Onlineplattformen wie Google oder Meta bereits angekündigt haben, in der EU alles zu vermeiden, was als politische Werbung ausgelegt werden könnte. Denn wenn sie in irgendeiner Weise mit den komplexen Auflagen der TTPA-Verordnung kollidieren, drohen ihnen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatzes, die sie an die EU zu entrichten haben. In Deutschland obliegt die Überwachung der Verordnung übrigens der Bundesnetzagentur, die bereits hinsichtlich des Digital Services Act unter Beweis gestellt hat, welch Unwesen sie treibt, weil sie völlig unangemessene Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ins Rollen bringen kann. Man denke nur an die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, die dem Medienwissenschaftler Norbert Bolz wegen eines harmlosen sarkastischen Tweets eine Hausdurchsuchung eingebrockt hat.

Die Bundesnetzagentur fungiert zudem als Kontaktstelle auf EU-Ebene. Dabei entstehen zusätzliche jährliche Personalkosten in Höhe von über einer Million Euro, zu denen noch Sach- und Gemeinkosten kommen. Außerdem müssen sämtliche politische Onlineanzeigen in einem neu geschaffenen EU-Archiv bereitgestellt werden. Der Zensurirrsinn ist also mit einem immensen Kosten- und Personalaufwand verbunden. Schlimmer wiegt jedoch, dass die TTPA-Verordnung zur vollständigen Kontrolle der politischen Kommunikation führen kann, die zu einem demokratischen Rechtsstaat wesentlich dazugehört. Das EU-Gesetz und das geplante Anpassungsgesetz der Bundesregierung bedeuten nichts anderes als einen massiven Eingriff in die Meinungs-, Informations- und Berufsfreiheit. Leider kommen die Gesetzentwürfe der EU-Kommission in ihrer gewundenen Technokratensprache so einlullend daher, dass sie viel zu selten für Empörung sorgen. Erst wenn sie in nationales Recht umgesetzt worden sind, offenbaren sie ihr monströses Ausmaß. Doch dann gibt es kein Zurück mehr. Dadurch wird das deutsche Grundgesetz immer weiter ausgehöhlt. Schritt für Schritt.

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https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-14-januar-2026

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