Die sonderbare Bekämpfung des Rechtsextremismus

ein Gastbeitrag von Thierry Simonelli

Lesedauer 9 Minuten
1bis19 - Die sonderbare Bekämpfung des Rechtsextremismus
Der deutsche Michel in der Gewalt der Zensur – von Johann Richard Seel (1842)

Am 10. Januar 2024 veröffentlichte das Medienunternehmen Correctiv einen Artikel über ein mutmaßliches „Geheimtreffen“ von „hochrangige[n] AfD-Politiker[n], Neonazis und finanzstarke[n] Unternehmer[n]“ und einem führenden Kopf der Identitären Bewegung (Bornmann, 2024). Bei diesem „Geheimtreffen“ handelte es sich vorrangig um eine private Buchbesprechung von Martin Sellners Remigration: Ein Vorschlag – ein Buch, das dieses Jahr beim Antaios Verlag erschien. Unbestreitbar ist, dass der Autor, das Thema und der Verlag politisch klar definierte, äußere rechte Ausrichtungen haben. Geheim sind diese jedoch wohl kaum: Sellners Buch steht auf Platz eins der Buchbestsellerliste bei Amazon. (Bayer, 2024) 

Der Correctiv Artikel, der in Arabisch, Englisch, Französisch, Gebärdensprache, Italienisch, Persisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und in leichte Sprache übersetzt ist, berichtet in drei Akten, neun Szenen, einem Prolog und einem Epilog von einem geheimen „Masterplan“ konspirativer Rechtsextremer.

Diese gut zwei Dutzend Rechtsextreme und Rechtsradikale – Begriffe, die im Artikel weder definiert noch unterschieden werden – sollen insgeheim, in einem hell erleuchteten Speisesaal eines Hotels, geplant haben, Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben. Mit der Absicht, dem „Bevölkerungsaustausch“ durch ethnische Säuberung entgegenzuwirken, solle eine Politik der Remigration, also der zwanghaften „Deportation“ von 20 bis 25 Millionen Menschen mit „Einwanderungshintergrund“ praktisch in die Wege geleitet werden.

Der Untergang des Abendlandes

Die vermutete Verschwörung erinnert die Correctiv Autoren an den sogenannten „Madagaskarplan“. 1940 erwogen das Reichssicherheitshauptamt und das Auswärtige Amt Nazideutschlands tatsächlich, die europäischen Juden nach Madagaskar zu deportieren. Joseph Goebbels schrieb im August 1940: „Die Juden wollen wir später nach Madagaskar verfrachten. Dort können sie ihren eigenen Staat aufbauen.“ Ob ein solcher Deportations-Plan und ein jüdisches Großgetto wirklich geplant waren, oder ob es sich von Anfang an nur um eine Chiffre des schon geplanten Holocausts handelte, bleibt unter verschiedenen Historikern umstritten. Deshalb rücken auch die AfD Politiker, Neonazis und Unternehmer in den bedeutungsreichen Verdacht, einen neuen Völkermord in Deutschland angedacht zu haben.

Die Reaktion auf die journalistische Verschwörungstheorie ließ, wie bekannt, nicht lange auf sich warten: Das Berliner Ensemble veranstaltete in Zusammenarbeit mit Correctiv und dem Volkstheater Wien eine szenische Lesung der von Correctiv szenisch dargestellten „Geheimversammlung“. Unter dem Vorwand der künstlerischen Freiheit wurde hier im Detail ergänzt und in schöpferischer Fantasie hinzugedichtet, was der Artikel wegen Mangel an Material vermeintlich ausgespart hatte.

In der künstlerischen Inszenierung wurde die geheime Deportationsabsicht mit Verweis auf den Madagaskar Plan dann auch so ausgemalt, dass konkrete politische und finanzielle Schritte im Bundesvorstand der AfD in die Wege geleitet werden sollten, um mithilfe von „radikalen Rechtsextremen“, von „Schlägertrupps“ und deren „GESTAPO-Methoden“, sowie von Verfassungsrechtlern, die es vermögen „demokratische Wahlen systematisch anzuzweifeln“, „die Zerstörung unserer Demokratie“ anzuführen. Schlimmer noch: Der Theaterversion zufolge ist die Zerstörung der Demokratie nicht einmal mehr ein Plan, denn die „Zerstörung, wie wir gehört haben, ist im Gange. Sie passiert. Jetzt.“ (Lax et al., 2024)

Am Samstag, den 20. Januar versammelten sich infolge dieser Enthüllungen und Inszenierungen 100.000 Menschen in Deutschland, um gegen Rechtsextreme und Rechtsradikale zu demonstrieren. Zehn Tage später, am 31. Januar, berichtete Die Zeit bereits von mehr als 300 Demonstrationen, die in einer Woche mehr als 900‘000 Personen versammelt hatten (Blickle, et al. 2024). Alle gegen den Rechtsextremismus und für die Verteidigung der Demokratie!

Ob die Absicht des vermutlichen „Geheimtreffens“ tatsächlich ein geheimes Komplott zur Planung einer heute unvorstellbaren „Deportation“ von Millionen von Menschen in Deutschland war, bleibt kontrovers. Die Correctiv-Chefredakteurin Anette Dowideit hat sich jedenfalls bereits am 28. Januar im ARD von der im Artikel erwähnten „Deportation“ distanziert. Also vielleicht doch kein „Masterplan“ zur Massendeportation und zum Volksmord auf der privaten Buchbesprechung?

Se non è vero, è ben trovato

Zweifellos ist es erfreulich, dass sich so viele Menschen, unterstützt von so vielen Politikern und einer selten so geschlossenen Kulturszene, von so zahlreichen, staatlich subventionierten Theatern und engagierten Journalisten dem „Kampf“ gegen den Rechtsextremismus anschließen und sich nach Jahren schweigsamer Duldung und Unterstützung der sanitären Misshandlung der Demokratie wieder für diese Demokratie begeistern.

Aber wogegen und wofür genau soll hier demokratisch gekämpft werden?

Nimmt man die Perspektive der aktuellen politikwissenschaftlichen und juristischen Definitionen ein, bezeichnen Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus, Nazismus und Neonazismus durchaus verschiedene politische Ausrichtungen (s. Mudde, 2021, S. 14). Bezieht man sich demzufolge auf die offiziellen Unterscheidungen der Bundeszentrale für politische Bildung, so erfährt man, dass für diese Begriffe kein „homogenes ideologisches Konzept“ auffindbar ist. Allen gemeinsam wäre vielleicht die Ablehnung der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (Nandlinger, 2008) – was jedoch in dieser Allgemeinheit auch nicht zutrifft, wie es dieselbe Abhandlung der Bundeszentrale erläutert.

Gegen wen oder was kämpft also der Kampf gegen Rechtsextremismus? Ist es sinnvoll, den Kampf gegen Rechtsextremismus mit dem Kampf für die liberale Demokratie gleichzusetzen?

Als extremistisch gilt, dem deutschen Verfassungsschutz zufolge, was den „Kernbestand unserer Verfassung – die freiheitliche demokratische Grundordnung“ infrage stellt oder tatsächlich außer Kraft zu setzen versucht. Politischen Extremismus, sei er von Rechts oder von Links oder aus der Mitte, könnte man insofern als Ablehnung der Demokratie bezeichnen.

Dann wäre aber noch die Frage nach der Art der Ablehnung zu klären: Entspricht eine Ablehnung in Form eines veröffentlichten Buchs innerhalb einer freiheitlichen Demokratie der Ablehnung durch bewaffnete Schlägertrupps mit Gestapo-Methoden? Oder allgemeiner: Sind kritische Analysen der demokratischen Systeme und ihrer parteilichen Ordnung schon als mögliches Komplott oder Vorbereitung eines Völkermords zu verstehen? Bei den neuen journalistischen Freiheitskämpfen mutet es manchmal so an.

Der Begriff des Nazismus oder Neonazismus scheint etwas klarer. Nazismus besteht in dem Bekenntnis zur Ideologie des Nationalsozialismus, das heißt zur„Errichtung eines totalitären Führerstaats nach dem Vorbild des „Dritten Reiches“ (ebd.). Im Gegensatz zu nicht-nazistischen Rechtsradikalen und Rechtsextremisten fordern Nazis und Neonazis folglich einen „totalitären ‘Führerstaat’ auf rassistischer Grundlage“. Und in aller guten Logik heißt das: „Neonazis sind ganz klar immer auch Rechtsextremisten − umgekehrt gilt aber, dass nicht jeder Rechtsextremist automatisch als Neonazi bezeichnet werden kann“ (ebd.).

Brandmauern, Cordon sanitaire und Zensur

Als radikal gilt, im Gegenteil, wer grundsätzliche Zweifel am politischen oder wirtschaftlichen System ausdrückt, ohne jedoch dabei die demokratische Grundordnung infrage zu stellen: „Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, sind noch keine Extremisten“, heißt es beim Verfassungsschutz. Deshalb haben radikale Kritiker, sogar wenn sie ihre „radikalen Zielvorstellungen realisieren“ (sic) wollten, „in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz“ (zitiert in Nandlinger, 2008).

Wer also gegen „Rechtsextremismus“ im Allgemeinen demonstriert, demonstriert nicht nur gegen Nazis und Neonazis, nicht nur gegen rechtsextreme Schlägertrupps, sondern auch gegen rechtsextreme Autoren, Denker und gewählte Politiker, gegen Rechtsradikale und möglicherweise sogar gegen die „Rechten“ im Allgemeinen. Der „Kampf“ gegen Rechtsextremismus im Allgemeinen ist also zugleich ein Kampf gegen die pluralistische Gesellschaftsordnung und ein Kampf für die Ablehnung der Meinungsvielfalt. In der Forschung jedenfalls, so der niederländische Politikwissenschaftler und Extremismusforscher Cas Mudde, „herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Bewegung [der »äußersten Rechten«] Teil einer breiteren Rechten ist“ (Mudde, 2021, S.18).

„Die Wissenschaft“ denkt also, dass es von der argumentativen Kritik an der demokratischen Ordnung bis zu den bewaffneten Schlägertrupps fließende Übergänge gäbe. Wer den Anfängen wehren möchte, täte dementsprechend gut daran, demokratiekritische Gedanken und Veröffentlichungen so schnell und so gründlich wie möglich im Keim zu ersticken. Brandmauern, Cordon sanitaire und Zensur zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Wer ist der Hüter der Demokratie?

Folgt man also den staatlichen Begriffsunterscheidungen, müsste man schlussfolgern: Derjenige, der gegen Rechts im Allgemeinen demonstriert, demonstriert gegen Positionen und politische Ausrichtungen, die nicht zwingend gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sprechen oder sogar handeln. Dies gilt an erster Stelle für demokratische Parteien, die sich zwar ideologisch am rechten Rand oder sogar Rechtsaußen verorten, dies aber innerhalb der Gesetze, der Normen und der gängigen Praktiken der demokratischen Grundordnung tun.

Man muss solche Parteien nicht wählen, man muss sie auch nicht mögen. Aber man könnte sie schwerlich verbieten oder auch nur verbieten wollen, wenn man für die Demokratie kämpfen würde. Sie gehören im Prinzip, auch wenn man sie nicht mag, zur Meinungsvielfalt der Demokratie.

Im Gegensatz dazu wäre eine tatsächliche Aufhebung der Demokratie, wie sie etwa bei einem Ausnahmezustand stattfindet, durchaus als politisch extremistisch in diesem Sinn einzuschätzen. So gab der Notverordnungsartikel der Weimarer Republik dem Reichspräsidenten das Recht, die parlamentarische Beratung zu umgehen und durch Notverordnungen über die gewählten Volksvertreter hinaus zu regieren. Im Gegensatz zu den absurden Verklärungen der Pandemie-Ausnahmezustände war es zur Zeit der Weimarer Republik gerade dieser Ausnahmezustand, der es den Nationalsozialisten erlaubte, zum „Schutz des Volkes“, das Parlament auszuschalten, die Opposition, die kritischen Zeitungen und Versammlungen zu verbieten und die Macht an sich zu reißen (Schenk, 2017).

Ausnahmezustände, Versammlungsverbote und Zensur nützen in der Regel eher der diktatorischen und autokratischen Herrschaft als der demokratischen Debatte zwischen unterschiedlichen Standpunkten.

Wären demzufolge also Politiker, die die Aufhebung der freiheitlichen Grundordnung beschließen, zum Schutz des Volkes selbstverständlich, nicht an erster Stelle als rechte oder linke Extremisten zu bezeichnen und demokratisch und juristisch zu bekämpfen? Wären nicht auch Bürger, Journalisten und Wissenschaftler, die sich gegen diejenigen, die sich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf die Straßen begeben, um dort bisweilen von polizeilichen Schlägertrupps niedergeprügelt zu werden, als aktive politische Extremisten mit Gewaltbereitschaft zu bezeichnen? Dann hätten wir tatsächlich einen „Rechtsruck“ von erschreckendem Ausmaße – allerdings nicht dort, wo ihn die neuen Ausschluss-Demokraten vermuten.

Glaube und Ignoranz repräsentieren Wissenschaft

Wäre es in dem Fall nicht angebracht, diejenigen Verfechter der Demokratie, Journalisten und Experten, politischen Berater und öffentlichen Intellektuellen, die die Aufhebung oder Einschränkung der Demokratie fordern, als Feinde der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der demokratischen Meinungsvielfalt zu „bekämpfen“?

Nicht unbedingt.

Der Schein der festen Wesensbestimmungen stellt selbstverständlich nur eine Momentaufnahme einer zeitlich bestimmten legitimen Deutungshoheit. Wechseln wir von der Perspektive der offiziellen staatlichen und wissenschaftlichen Begriffe zur Perspektive der sich im politischen Kampf entwickelnden Begriffsgeschichte, müssen wir die essentialistische Festsetzung der Bedeutungen samt ihrer Normativität aufgeben. In dieser Sicht, kann allerdings, wie es Orwell prinzipiell bei der politischen Sprache beanstandete, Freiheit als Sklaverei und Unwissenheit als Stärke erscheinen. Während der Pandemiejahre haben wir, wie im Zeitraffer, Bedeutungsänderungen einer Art miterlebt, die üblicherweise Jahrzehnte oder Jahrhunderte brauchen. Plötzlich bedeuteten Abriegelungen und Ausgangssperren Freiheit, soziale Distanz und Isolation galten als Solidarität, Gehorsam signalisierte Mut, irrationaler Glaube und selbstgerechte Ignoranz repräsentierten Wissenschaft, und das Aufoktroyieren von experimentellen Arzneimitteln galt als freiwilliger Schutz.

Wörter wie Demokratie, Populismus, Radikalismus, Extremismus und Nazismus haben nicht nur wissenschaftliche, mediale und staatlich anerkannte, also legitime Bedeutungen, sondern stehen auch als politische Kampfbegriffe im Fluss des geschichtlichen Bedeutungswandels. Vergessen wir nicht, dass das, was wir als Demokratie bezeichnen und uns als offene Gesellschaft einsichtig erscheint, eigentlich eine spezifische Form der plutokratischen Oligarchie ist.

In “Demokratie und Totalitarismus” erinnert der französische Soziologie Raymond Aron daran, dass politische Entscheidungen auch in der Demokratie nie durch die Allgemeinheit getroffen werden: „Volkssouveränität bedeutet nicht, dass die Masse der Bürger direkt selbst Entscheidungen über die öffentlichen Finanzen oder die Außenpolitik trifft.“ (Aron, 1987) Wie viel Mitsprache– und Entscheidungsmöglichkeit des Volkes gibt es während der Legislaturperioden? Auch Demokratien werden von einer kleinen Minorität von politischen und wirtschaftlichen Eliten geführt, auch wenn diese nur im Namen des Volkes und des Gemeinwohls regieren können.

Wer ist Demokrat?

In der politischen Praxis ist nicht unbedingt derjenige Demokrat, der sich für das politische System und die gemeinhin anerkannten konkreten Normen der Demokratie einsetzt. Demokrat ist vielmehr derjenige, der sich im öffentlichen Diskurs, in den Medien oder in politischen Vereinen mit Erfolg als Demokrat darzustellen vermag. 

Daher kann ein anerkannter Demokrat die Einschränkung oder die Aufhebung der politischen und rechtlichen Normen einer demokratischen Grundordnung fordern oder sogar konkret durchführen und sich dennoch als Verfechter der Meinungsvielfalt und der Freiheit inszenieren. Die reale Aufhebung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Grundrechte oder sogar der allgemeinen Menschenrechte bleibt so lange „demokratisch“, wie man erfolgreich behaupten kann, sie diene der Rettung der „Demokratie“ oder der Verteidigung des Gemeinwohls.

Aus den öffentlichen Diskursen der Europapolitik wissen wir in der Zwischenzeit, dass Demokratie nicht mehr notwendig die Regierung durch das Volk bedeutet, sondern auch eine Regierung für das Volk (das Prinzip der sogenannten demokratischen „Output-Legitimation“) von nicht gewählten Beamteten bedeuten kann. Wahre demokratische Repräsentanten brauchen dementsprechend nicht gewählt zu sein und sie müssen nicht einmal dem Willen des Volkes entsprechen. Da sie es besser wissen als das Volk und ihm in wohlwollender Bevormundung alles Mögliche aufnötigen, können auch sie sich als legitime Demokraten bezeichnen.

Anerkannte Demokraten dürfen so die ganze „Härte des Rechtsstaats“ dazu benutzen, das Volk zu seinem Besten zu zwingen. Das entspricht zwar nicht der radikalen Demokratie der partizipatorischen Entscheidungsfindung. Aber es ist die Verteidigung der extremistischen Demokratie des totalen Staates, der sich wohlwollend mit „weisen“ Entscheidungsträgern und ausgewählten Experten um das Allgemeinwohl seiner Bevölkerung sorgt. „Demokratie“ wird dann zum Kampf gegen die undemokratischen Kritiker der Demokratie und für die einheitliche Meinungsvielfalt.

Es ist dieser Bedeutungswandel, den wir heute miterleben und mit dem eine demokratisch legitimierte Elite versucht, sich im Kampf gegen Rechts den Zugang zum Machtmonopol des Staates gegen die Unzufriedenheit des Volkes zu sichern.

Der Kampf gegen Rechts, genauso wie der Kampf gegen den Populismus, ist der Kampf gegen ein – aus der Sicht der politischen Macht – unvernünftiges, ungebildetes, leichtgläubiges und manipulierbares Volk, das über Sprach- und Denkverbote, über Einschränkungen der Vereinigungsrechte und der politischen Partizipation wieder auf den rechten Weg der freiheitlichen Grundordnung der Demokratie gebracht werden soll. Der Kampf um die Deutungshoheit des legitimen Begriffs der Demokratie ist der Kampf der Elitendemokratie um die Erhaltung ihres Machtmonopols.

Literatur

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