Noch mehr Regeln in unserem Regelstaat? – Schule und Bildung

Von Camilla Hildebrandt

Die Beitragsreihe „Wie geht’s weiter“ beleuchtet offen die Frage, wie es mit unserer Gesellschaft weitergehen kann. Hat die Corona-Zeit Probleme zu Tage gebracht, die wir beleuchten sollten? Sind wir mit dem Status Quo unseres Zusammenlebens zufrieden? Wir lassen in den kommenden Monaten Menschen aus Politik, Wirtschaft, aus den Medien, dem Bildungsbereich und der Kultur zu Wort kommen.

Lesedauer 9 Minuten

Die beiden Zweitklässler hatten sich umarmt. Spontan, nach der kurzen Unterrichtspause. Elias und seine Klassenkameradin trugen dabei eine Maske, genau wie im Unterricht. Aber beim Umarmen sei der Mindestabstand nicht eingehalten worden, so der Vorwurf der Lehrerin im November 2020. Damit habe  der Achtjährige gegen die Corona-Regeln verstoßen. Nach Hause kam er folglich mit einem Zettel für die Eltern, auf dem stand, dass er reflektieren solle, was er falsch gemacht hatte und warum man sich an die Regeln halten muss. „Wir wollten unseren Sohn aber nicht aufschreiben lassen, dass es falsch ist, anderen Menschen seine Zuneigung zu zeigen“, sagt die Mutter von Elias im Rückblick dazu. „Also haben wir einen Brief an die Klassenlehrerin geschrieben, dass er diese Strafarbeit nicht anfertigen wird und um ein Gespräch gebeten.“ Bis es zu dem Gespräch kam, wurde Elias mit einer weiteren Strafarbeit beauftragt, da er zu häufig ohne Aufforderung im Unterricht reingerufen hatte.

„Oh nein, ich bin in dieser Woche auf ROT gerutscht, weil ich mehrmals gegen eine Klassenregel verstoßen habe.“

Schreibe auf, welche Regel(n) du nicht eingehalten hast.
Erkläre, warum es so wichtig ist, dass sich alle Klassenmitglieder
an diese Regel(n) halten.

Elias geht in die zweite Klasse einer Grundschule in Schleswig-Holstein. Vor Corona, erzählt die Mutter, habe  es an der Schule keine Strafarbeiten, aber Strafsitzen gegeben. Wenn ein Kind eine Verfehlung beging, musste es in der Pause in einem separaten Raum über sein Vergehen nachdenken. Eine Verfehlung Elias’ in der ersten Klasse war es beispielsweise, einen Stift in die Hand zu nehmen, obwohl die Anweisung war, nur zuzuhören.

Strafe und Abschreckung als Erziehungsmaßnahme

Die Grundschule in Schleswig-Holstein selbst schreibt sich auf die Fahne, Inklusion sehr wichtig zu nehmen. In diesem Sinne hatte sich Elias’ Mutter auch vor den verstärkten Strafmaßnahmen im Rahmen der Corona-Politik über die Haltung vieler Lehrer und Lehrerinnen gewundert. Sie bat um ein Gespräch und erklärte der Klassenlehrerin, ihr Sohn habe Schwierigkeiten, zu warten, bis er „an der Reihe“ sei. Auch sei ihr der Sinn und Nutzen des Strafsitzens nicht klar. Die Antwort der Lehrerin lautete: Man könne keine Rücksicht auf ihren Sohn nehmen, und Strafen dienten unter anderem der Abschreckung, damit sich auch die anderen Kinder benehmen.

„Bei allen Überlegungen und Entwicklungen muss das zentrale Gebot ‚zum Wohle des Kindes‘ gelten.“
Prof. Dr. Klaus Klemm, Ehemaliger Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Duisburg-Essen über die Umsetzung von inklusiver Bildung in Deutschland im November 2017. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat auf ihrer Hauptversammlung im Jahr 2017 die Resolution für eine inklusive Bildung in Deutschland verabschiedet.

Vom Sportunterricht ausgeschlossen

Marie, neun Jahre, ging vor Corona sehr gern in die Schule, sie war Klassensprecherin an einer Grundschule in Nordrhein-Westfalen, mochte ihre Lehrerin sehr und Lernen fand sie auch spannend.
Die Maßnahmen im Rahmen der Corona-Politik setzten Marie aber sehr zu. Sie wurde immer unsicherer, wollte alles richtig machen, trug ihre Maske gewissenhaft, fühlte sich aber zunehmend verunsichert. Als die Schnelltests zweimal die Woche in den Schulen eingeführt wurden, sagte das Kind deutlich: Nein, das will ich nicht. Der langjährige Kinderarzt der Familie untersuchte Marie und stellte ein Attest aus, dass sie vom Testen in der Schule befreite und auf Zuhause verlegte. Aber die Schule akzeptierte das Attest nicht und leitete es umgehend an das Schulamt weiter. In der Folge wurde Marie plötzlich vom Sportunterricht ausgeschlossen und musste stattdessen im Klassenzimmer Aufgaben lösen. Begründung: Sie habe oft gefehlt und solle den Unterrichtsstoff nachholen. Dasselbe galt für die Pausen. An einem Montag rief die Lehrerin zuhause an:
„Ihre Tochter sitzt hier, hat mir aber keinen Test vorgelegt. Entweder sie geht nach Hause, oder ich mache jetzt einen Schnelltest.“ – „Aber warum, Testpflicht ist doch erst dienstags und gilt dann, laut Information der Schule, 48 Stunden?“ – „Warum? Weil sie letzte Woche nicht getestet wurde.“
Maries Lehrerin wurde zunehmend wütender, erzählt das Kind und Marie immer verunsicherter, sagt die Mutter. Sie habe manchmal Angst vor ihrer Lehrerin gehabt, vor allem, sie zu verärgern, wütend zu machen. Ob ihre Lehrerin sie noch lieb habe?

Regeln müssen eingehalten werden, sonst droht Ausschluss

„Mein Eindruck war“, sagt Maries Mutter, „dass die Lehrer mich über mein Kind erziehen wollten.“ Wer die Regeln nicht akzeptiert, wird ausgeschlossen, ganz gleich, ob die Regeln sinnvoll, richtig oder schlicht sinnlos sind. Wer die Regeln nicht einhält, dem droht auch Zuneigungs-Verlust, wie Marie es mit ihrer Klassenlehrerin erlebt hat. „Regeln zählen mehr als die Integration in die Schulgemeinschaft,“ sagt ihre Mutter. Da die Neunjährige es ablehnt, weiterhin Tests zu machen, wurde sie im Juni 2021 seitens der Schule vom Unterricht ausgeschlossen. Sie darf die Schule nicht mehr betreten, bis sie einen negativen Corona-Test vorweisen kann. Der Therapeut diagnostiziert, Marie sei sehr verunsichert und gestresst, müsse sich neu finden.

Wenn Gesundheits-Tests und ihre Aussagekraft

Die um sich greifende exzessive Test-Wut und ihre Fragwürdigkeit haben auch Juliane und Paul,
14 und 17 Jahre alt, erlebt. Beide besuchen ein Gymnasium in Heidelberg. Ihre Eltern hatten die Aufforderung der Schulleitung nicht unterschrieben, dass sich alle Schüler zweimal wöchentlich selbst in der Schule testen sollten, um am Präsenzunterricht teilzunehmen. Denn, so die Eltern, man hätte auch schriftlich die Haftungsentbindung des beaufsichtigenden Lehrpersonals unterzeichnen müssen. Die Familie beschloss stattdessen: die Tests sollten durch geschultes und haftendes Personal in einem öffentlichen Testzentrum durchgeführt werden. Solche autonomen Entscheidungen hatten eine subtile Stigmatisierung der Familie durch Schulleitung und Elternbeiratsvorsitz zur Folge. Denn jedes Abweichen von der seit 2020 mit jeder Schulverlautbarung beschworenen “Solidarität” bringe das Gemeinwesen offenbar in höchste Gefahr und nur “wenn die (Schul)-Familie weiterhin so gut zusammenhält, (seien) auch die letzten Wochen (…) zu schaffen” (Auszug aus einem Schulschreiben).

Der geforderte Selbsttest hatte allerdings einen Haken: Er wurde von der Schule nicht schriftlich bestätigt. Für den Zugang zu Restaurants, Schwimmbädern oder anderen Freizeitaktivitäten war er also wertlos. Es folgten massenhaft Anforderungen der Schüler nach einer schriftlichen Bestätigung. Die Schulleitung schrieb daraufhin eilig ein Rundschreiben mit der dringlichen Bitte um weitgehenden Verzicht, da der bürokratische Aufwand für die Schule zu hoch sei.
Seither floriert das Geschäft der Testzentren in der Nähe der Schule. 

Hamburg, 4. Juli 202180 Prozent der positiven Corona-Schnelltests falsch-positiv
“Der Anteil falsch-positiver Ergebnisse bei Corona-Schnelltests in Hamburg hat sich in den vergangenen Wochen deutlich erhöht. Lag er in der ersten Mai-Woche bereits bei etwas über der Hälfte, waren in der zweiten Juniwoche schon 80 Prozent der Menschen mit positivem Corona-Schnelltestergebnis nicht infiziert. Das geht aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion hervor. In den Wochen dazwischen kletterte der Anteil der per PCR-Test festgestellten falsch-positiven Ergebnisse von 52 über 69 und 71 auf 75 Prozent.”

„Jetzt habt ihr es euch selbst eingebrockt, wenn ihr sterben müsst“

Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein war körperliche Züchtigung als Mittel zum Zweck üblich. Im 19. Jahrhundert war es Teil der Erziehung, Kindern „eine Tracht Prügel“ zu verabreichen, wenn sie nicht so funktionierten, wie die Erwachsenen es wollten. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg kam man zu der Erkenntnis, dass körperliche und seelische Grausamkeiten gegenüber Kindern einen Machtmissbrauch von Erwachsenen darstellen. In Paragraph 1631 des BGB heißt es:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

 Ist es eine seelische Verletzung, wenn man Kindern vermittelt, sie könnten möglicherweise schuld an Opas oder Omas Tod sein?
Der Theologe, Pädagoge und Seelsorger Klaus Mertes sagte im Januar 2021 gegenüber der Zeit:

Die Angst, schuldig am Tod von Angehörigen zu werden, macht ebenso traurig und müde wie das Gefühl, eine Gefahr für andere zu sein. Die Kinder ziehen sich in sich selbst zurück, das Gespräch mit den Eltern reißt ab. Ich könnte endlos solche Geschichten der Überforderung erzählen.“

An einem Gymnasium in Baden-Württemberg wurde einer Klasse folgende Lektion erteilt.
Zwei Mädchen saßen in der Pause gemeinsam auf ihrem Tisch. Sie unterhielten sich, die Stimmung war ausgelassen, mit Maske. Da öffnete sich die Tür, die Gemeinschaftskundelehrerin kam herein und herrschte die jungen Frauen an: „Wie könnt’ ihr so dicht beieinander sitzen, wenn ihr wenigstens eine FFP2- oder FFP3-Maske tragen würdet. Jetzt habt ihr es euch selbst eingebrockt, wenn ihr sterben müsst!“.

„Schulen bilden auch Herz und Charakter“ – Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in Bayern vermittelt und fördert in dem Programm „Werte machen Schule“ folgende Werte: Gleichheit, Respekt, Friede, Freiheit, Solidarität, Würde und Toleranz. Denn, so lautet der Slogan der Initiative: Schulen bilden auch Herz und Charakter.
Wie aber werden Herz und Charakter geformt, wenn Regeln über dem Menschen stehen, wenn Strafe und Abschreckung wieder als Erziehungsmaßnahme gelten und Ausschluss akzeptiert wird?
Was wird den Kindern da vermittelt, fragt sich die Mutter der neunjährigen Marie, die aktuell die Schule nicht mehr besuchen darf? „Es wird vermittelt, dass Kinder sich nicht mehr auf den Körper verlassen können. Nur die Einhaltung der Regeln zählt.“ Die Eltern werden dabei völlig ausgeklammert, so Maries Mutter.
Wo wird die inklusive Bildung – der integrale Bestandteil der Agenda Bildung 2030, verabschiedet 2015 von den Vereinten Nationen – gelebt, wenn es bei meinem Sohn heißt:
„Wir können keine Rücksicht auf Elias nehmen, und Strafen dienen unter anderem der Abschreckung, damit sich auch die anderen Kinder benehmen.“ Elias’ Mutter kommt auch zu dem Schluss: „Wer eine ärztliche Diagnose für Inklusions-Bedarf hat, bekommt mehr Zuwendung und Hilfe als Kinder, die schlicht ein wenig mehr Aufmerksamkeit benötigen. Und wir reden hier von Erst- und Zweitklässlern“.

Ich wähle Menschlichkeit! – oder Drohen ist der beste Schutz

Der Slogan der Caritas zur Bundestagswahl am 24. September 2017 lautete: Ich wähle Menschlichkeit. „Menschlichkeit muss jeden Tag neu gelebt werden, sie kommt nicht von allein, sie kommt nicht durch Nichtstun, es braucht jeden einzelnen von uns, um gegen die Populisten und die Egoisten zu sagen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!“ Zitat: Stefan Vesper, Generalsekretär des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, 2017.
Menschlichkeit scheint aber im Jahr 2021 der Bundestagswahl nicht mehr vorrangig zu sein.
Statt Menschlichkeit herrscht in Deutschland aktuell – Juli 2021- eine Drohkulisse, die offensichtlich als probates Mittel zum Schutz der Gesundheit anerkannt wird. Wer keine Maske trägt, stirbt oder tötet Opa und Oma. Wer sich nicht an die Regeln hält, wird aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.
Die Bundesregierung hat einer Impfpflicht zwar mehrfach eine klare Absage erteilt
– «Ich gebe Ihnen mein Wort: Es wird in dieser Pandemie keine Impfpflicht geben»,
so Gesundheitsminister Jens Spahn – aber «ich hingegen möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten.
Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen», Zitat Nikolaus Blome, Ressortleiter Politik und Gesellschaft RTL in seiner Spiegel-Kolumne vom Dezember 2020. Die Mahnungen und Rufe nach Eigenverantwortung werden zwar immer mehr, finden aber kein Gehör.

Anlässlich der ersten Not(stands)verordnung in Baden-Württemberg Ende 2020 beschlossen die Eltern von Juliane und Paul sich an die Eltern der Schule zu wenden. Sie informierten über die Möglichkeit, Unterstützung gegen die  – aus ihrer Sicht unangemessenen – Rechtseingriffe bei den klagepaten.de zu finden. Die Reaktionen vieler Eltern, so Familie D., seien für ein freiheitlich-demokratisches Gemeinwesen tatsächlich unwürdig gewesen. „Wir erfuhren daraufhin persönliche Anfeindungen, Beleidigungen, Drohungen und meine Frau wurde auf offener Straße von einer Mutter aus heiterem Himmel schreiend angegangen.“

Drohungen als probates Mittel – auch im Juli 2021

Der Dialog zwischen Staat und Bürger scheint sich zu verändern, so schildern es Eltern, deren Kinder ein renommiertes humanistisches Gymnasium in Baden-Württemberg besuchen. Sie nehmen einen zunehmend autoritären Duktus wahr. So fühlte sich der Schulleiter aktuell berufen, den verblüfften Eltern mit der Bitte um Masern-Impfauskunft auch gleich die Androhung von Strafen zukommen zu lassen:

„Nach § 20 Absatz 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben Schülerinnen und Schüler (…) dem Klassenlehrer*in/Tutor bis zum Ablauf des 28. Juli 2021 einen Nachweis darüber vorzulegen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder immun sind. (…) Sofern ein entsprechender Nachweis nicht erfolgt, bin ich verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt in Heidelberg, Rhein-Neckar Kreis, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben zu übermitteln. Das Gesundheitsamt kann Sie zu einer Beratung einladen und entscheiden, ob eine Geldbuße ausgesprochen wird!“

Die Eltern haben angemerkt: 

„Unbenommen der Tatsache, dass uns die Masernimpfung in der Tat empfehlenswert erscheint, erachten wir den (vom Schulleiter) versendeten Drohhinweis auf Geldbußen weder geeignet, Vertrauen zu schaffen, noch angesichts der inzwischen Viren-hysterisierten Gesellschaft einem humanistischen Gymnasium für angemessen.“

Regelwahn versus Menschlichkeit – Wie geht es weiter?

„Kinder müssen sein dürfen, spielerisch lernen und leben dürfen statt systemkonform gemaßregelt zu werden“, sagt die Mutter des achtjährigen Elias. Natürlich sehe sie die Notwendigkeit der Grundregeln für das gesellschaftliche Miteinander. Aber de facto stehe derzeit die zunehmende Regelwut über der Menschlichkeit. Eine erschreckende Bilanz.
Ich würde mir wünschen, dass man sich wieder auf das Wesentliche konzentriert”, sagt Maries Mutter. “Ist es wirklich wichtig, wo der Test gemacht wird, sprich nur in der Schule und nicht zuhause?” Was ist die Konsequenz dieser Regel? Dass Marie nicht mehr Teil der Gemeinschaft sein darf. „Nordrhein-Westfalen hat sich in diesem Zusammenhang zum Vorreiter aufgeschwungen, Regeln besonders gewissenhaft und für meine Begriffe wider die Menschlichkeit durchzuprügeln“, so Maries Mutter. Am 1. Juli 2021 sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet gegenüber dem WDR: »Nach den Ferien beobachten wir die Situation der Reiserückkehrer, und wenn wir das in den Griff bekommen, dass die Inzidenzen nicht besonders hoch sind, dann kann man auch die Masken im Unterricht wieder ablegen.»  Aber was verstehen die Regierung und Herr Laschet unter „nicht besonders hoch“? Denn laut Bundestagsbeschluss vom 11. Juni 2021 befindet sich Deutschland nach wie vor in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, mittlerweile in der vierten Verlängerung, ohne Evidenz. Die epidemische Lage wurde aus präventiven Gründen verlängert.

“Wichtig ist mir”, so Maries Mutter, “dass mein Kind eine glückliche Kindheit mit Nähe, Freundschaft und Glück erlebt, ohne Regelwahn.”

„Entscheidend ist, wie viel Gewicht wir dem Anliegen der Sicherheit geben unter der Voraussetzung, dass wir so wenig wissen. Wir leben zurzeit im Konjunktiv: Für den Fall, dass ein Kind unbemerkt infektiös sein könnte, was wir aber nicht wissen, wäre zu bedenken, dass … Und so weiter. Diese Haltung schließt Menschen in Angst ein, eine Angst, die ständig wächst. Denn der Konjunktiv hat ja immer irgendwie recht. Die Angstherrschaft stößt in Deutschland auf eine Kultur des Präventionsdenkens, in der schon seit Jahren unausgesetzt mögliche Gefahren vorweggenommen werden. Es wird immer schwerer, zu unterscheiden: Geht es darum, die Gefahr abzuwehren oder darum, sich vor dem Vorwurf zu schützen, zu wenig getan zu haben, wenn Schlimmes tatsächlich passiert?“
Der Pädagoge und Seelsorger Klaus Mertes gegenüber der Zeit im Januar 2021.

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