Ärzte unter Generalverdacht?
Am 26. April 2021 erhielt die Anwältin des Arztes Dr. Paul Brandenburg folgende Mitteilung der zuständigen Berliner Staatsanwältin: »Das gegen Ihren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren habe ich gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt.« Damit wurde nach fast vier Monaten eine Ermittlungsakte geschlossen, die den Tatvorwurf »Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse« beinhaltet und an kafkaesken Absurditäten kaum zu überbieten ist. Was war passiert?