
Kollateralschaden Karlsruhe
Vor den anstehenden Wahlen im Herbst wird die AfD von selbsternannten Hütern der Demokratie behandelt, als sei sie verfassungsfeindlich und verboten. Das Bundesverfassungsgericht, das laut Grundgesetz allein über ein Parteienverbot entscheiden darf, wird von diesen besonderen Demokraten extra umgangen.