Justiz

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Kollateralschaden Karlsruhe

Vor den anstehenden Wahlen im Herbst wird die AfD von selbsternannten Hütern der Demokratie behandelt, als sei sie verfassungsfeindlich und verboten. Das Bundesverfassungsgericht, das laut Grundgesetz allein über ein Parteiverbot entscheiden darf, wird jedoch umgangen und dadurch beschädigt.

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Art loves Art. 5 Abs. 3

Wenn „Satire-Künstler“ wie Philipp Ruch gegen die AfD oder andere Regierungskritiker „Kunst“ machen, dann lieben sie das Grundrecht der Kunstfreiheit. Denn um sie damit straffrei zu stellen, erweitern Gerichte gerade ihren Begriff der Kunst und ignorieren die Grundprinzipien rechtsstaatlicher Verfahren.

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