
Art loves Art. 5 Abs. 3
Wenn „Satire-Künstler“ wie Philipp Ruch gegen die AfD oder andere Regierungskritiker „Kunst“ machen, dann lieben sie das Grundrecht der Kunstfreiheit. Denn um sie damit straffrei zu stellen, erweitern Gerichte gerade ihren Begriff der Kunst und ignorieren die Grundprinzipien rechtsstaatlicher Verfahren.