Ein Gastbeitrag von Dr. Jörg Uhlig
Lesedauer 8 MinutenPräambel des Autors:
Da der Autor weder Mediziner noch Pharmakologe ist, sollen die nachfolgenden Daten und Schlussfolgerungen weder Empfehlung noch Abraten davon sein, sich für oder gegen eine COVID-19 oder eine der anderen genannten Impfungen zu entscheiden. Bezüglich Notwendigkeit, Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Einleitung
Nach einem Jahr der „bedingten Zulassungen“ der COVID-19-Impfstoffe, die auf der neuartigen und noch für kein anderes pharmazeutisches Produkt zugelassenen mRNA-Technologie beruhen, gilt es, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Diese Impfstoffe wurden in Deutschland im Laufe des Jahres 2021 ca. 60 Millionen Menschen intramuskulär verabreicht, weltweit nach Medienberichten über 4 Milliarden Menschen, und zwar bis zu drei Mal, um die „maximale Wirkung“ der Immunisierung zu gewährleisten. Es wurde und wird von Politik, Medien und Experten regelmäßig die völlige Sicherheit und erwiesene Wirksamkeit der Impfstoffe versichert [i] [ii]. Auch für Schwangerschaften wird die Impfung prinzipiell empfohlen[iii]. Die vorliegende Auswertung fokussiert ausschließlich auf den Sicherheits-, sprich Nebenwirkungsaspekt.
In den meisten Medien, zumindest denen, die von der breiten Masse der Bevölkerung wahrgenommen werden, werden die Daten von gemeldeten Impfnebenwirkungen auf die Anzahl der verabreichten Impfdosen gerechnet. Herangezogen werden in der Regel die Daten des deutschen Paul Ehrlich Instituts (PEI). „Das für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige PEI veröffentlicht regelmäßig sogenannte Sicherheitsberichte zu den COVID-19-Vakzinen. Der jüngste stammt vom 23. Dezember und bezieht sich auf über 123 Millionen Impfungen, die bundesweit bis Ende November verabreicht wurden. Gemeldet wurden bis dahin 1,6 Verdachtsfälle pro 1000 Dosen – das entspricht 0,16 Prozent. Betrachtet man nur die schwerwiegenden Reaktionen, liegt die Melderate bei 0,2 Verdachtsfällen pro 1000 Impfdosen – 0,02 Prozent.“ Und weiter: „Dem jüngsten Sicherheitsbericht zufolge wurde 1919 Mal der Verdacht auf einen Todesfall nach einer Impfung gemeldet. Aber nur in 78 Einzelfällen hat das PEI „den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet“. Ein Vergleich der Anzahl der gemeldeten Todesfälle mit der statistisch zu erwartenden Zahl der Todesfälle im gleichen Zeitraum „ergab für keinen der vier bisher in Deutschland eingesetzten COVID-19-Impfstoffe ein Risikosignal“, schreibt das PEI.“ [iv]
In anderen Publikationen werden die Krankheitsfolgen durch COVID-19 als Vergleich zu den Impfnebenwirkungen herangezogen, wie Herzmuskelentzündungen, Todesfälle, Fatique (Erschöpfungssyndrom) etc. Diese beruhen aber auf sehr ungenauen Daten sowohl der gemeldeten Impfnebenwirkungen als auch der Folgen einer Erkrankung. Dieser Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass vermutlich sehr viele SARS-CoV-2 Infektionen ärztlich nicht relevant waren und so unentdeckt blieben. Des Weiteren werden Impfnebenwirkungen sehr oft nicht erkannt oder nicht gemeldet (s. dazu nachfolgend zur Methode Pkt. 7). Ein wesentlicher Knackpunkt dieser Vergleiche ist grundsätzlich, dass eine Impfung einem gesunden Menschen verabreicht wird. Damit darf sie ein nur sehr viel geringeres Risiko für den Impfling darstellen, durch Symptome der dazugehörigen Krankheit oder andere Gesundheitseinschränkungen geschädigt zu werden.
Vorgenannte Betrachtungsweisen sind zwar prinzipiell zulässig, dennoch bleiben sie diskutabel. Aus der Messtechnik ist vertraut, dass unterschiedliche Blickwinkel auf das gleiche Geschehen oft aussagekräftiger sind: eine „Mehrpunktkalibration“, also eine Absicherung einer Bewertung durch mehrere Bezugspunkte, ist mithin belastbarer als eine „Einpunktkalibration“.
Dies soll im Folgenden durch einen weiteren Bezugspunkt geschehen, nämlich mittels Vergleich der Absolutzahlen (s. dazu nachfolgend zur Methode Pkt. 6). zu anderen, ausgewählten Impfstoffen.
Methode
Herangezogen wurden die Daten der Impfnebenwirkungsdatenbank der WHO, Vigiaccess.org [v]. Zu den Vorteilen bzw. Einschränkungen dieser Datenbank:
- Unabhängig von diversen Herstellern und Chargen werden Nebenwirkungen nach Art des Krankheitserregers/der Krankheit summiert und aufgelistet, was einen einfachen Vergleich der absoluten Zahlen ermöglicht.
- Ein weiterer Vorteil ist, dass die Meldungen teils sehr lange zurückreichen und damit auch Impfstoffe, die nicht ganz so oft pro Jahr verabreicht wurden, im Laufe der Jahrzehnte mit Sicherheit die Anzahl der in einem Jahr verabreichten Dosen der COVID-19-Impfstoffe aufwiegen oder wie bei der Influenza sogar weit überflügeln.
- Die Daten von Vigiaccess sind seit 2017 einem Algorithmus unterworfen, der Doppelerfassungen erkennt und auf je einen Fall reduziert.
- Die Daten werden nicht verfälscht durch Eingabe von privaten Personen, sondern die Eingabe erfolgt einzig durch validierte Fachstellen wie nationale Zentren zur Erfassung von Impfnebenwirkungen oder entsprechenden Behörden, die Mitglieder des WHO Programms für Internationales Wirkstoff-Monitoring sind (Programme for International Drug Monitoring – PIDM)
- Korrekterweise sei deutlich darauf hingewiesen, dass es sich wie in all diesen Datenbanken offiziell um „Verdachtsfälle“ handelt und nicht um medizinisch eindeutig abgeklärte und gesicherte Befunde.
Im Disclaimer weist Vigiaccess unter Pkt. 4 darauf hin, dass man die Daten unterschiedlicher Impfstoffe nicht miteinander vergleichen solle. (Diese Einschränkung wird vom Autor nicht geteilt, umso weniger, da die nachfolgenden Daten aufschlussreiche Rückschlüsse gewähren.)
- Es ist mit dieser Datenbank nicht möglich, die Anzahl der verabreichten Impfdosen zu erfassen und mit den Nebenwirkungen ins Verhältnis zu setzen. Ein Vergleich nur mit dem Influenza-Impfstoff unter Einbeziehung der verabreichten Impfdosen auf Basis der EMA-Daten (EurdraVigilance) wurde beispielsweise hier vollzogen: COVID-19-„Impfstoffe“ 40 Mal tödlicher als Influenza-Impfstoffe[vi]
- Es ist darauf hinzuweisen, dass egal welche Datenbank man heranzieht, die Meldequote erfahrungsgemäß irgendwo zwischen lediglich 1 bis 10% liegt. Um sich der Realität halbwegs anzunähern, müssen diese Daten also mit 10 bis 100 oder einer Zahl dazwischen multipliziert werden.
Impfstoffe die überwiegend im Kindesalter unter 12 Jahren verabreicht werden (z.B. Mumps oder Pertussis) wurden – sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt – nicht in die Betrachtung einbezogen, da die COVID-19-Impfstoffe international länger für Kinder ab 12 Jahren freigegeben sind. Die Freigabe für Kinder ab 5 erfolgte – national abgestuft – erst kürzlich, hier wären Nebenwirkungen in der Datenbank noch nicht signifikant sichtbar. Verglichen werden die jeweils fatalen, also tödlichen Ausgänge. Während man bei Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle usw. trefflich über das jeweilige subjektive Leiden diskutieren kann, ist ein Todesfall ohne weitere Diskussion ein Todesfall, ein Abort ein Abort, eine Totgeburt eine Totgeburt. Aborte und Totgeburten („Stillbirth“) wurden zusammengefasst.
Die angegebenen Zahlen sind die kumulierten Zahlen seit Einführung/Dokumentation der jeweiligen Impfstoffe in der Datenbank. (Stand der Daten: 1.1.2022)
Tabelle 1: Zahlen ausgewählter viraler Krankheiten/Impfstoffe
Krankheit | Gesamtzahl der gemeldeten Nebenwirkungen | Gemeldete Todesfälle | Gemeldete Aborte/Totgeburten |
COVID-19 (2021) | 2873250 | 14313 | 4731 |
Influenza | 279619 | 1077 | 404 |
Polio (*) | 122931 | 652 | 42 |
HPV (**) | 116288 | 628 | 551 |
Hepatitis B | 105730 | 597 | 178 |
Hepatitis A | 47459 | 108 | 110 |
Gelbfieber | 26575 | 60 | 62 |
Tetanus | 15193 | 32 | 20 |
Masern (***) | 5864 | 35 | 12 |
Röteln | 2625 | 5 | 30 |
(*) Impfung überwiegend im Kindesalter, Polio dennoch aufgrund der hohen Fallzahlen aufgenommen
(**) seit 2008 auf dem Markt
(***) Impfung überwiegend im Kindesalter, Masern dennoch aufgenommen als Vergleich wegen der politischen Diskussion um eine Impfpflicht
Grafik 1 und 2 – Gesamtzahlen der gemeldeten Nebenwirkungen
Grafik 3 und 4 – Gemeldete Todesfälle
Grafik 5 und 6 – Gemeldete Aborte/Totgeburten
Die Masern wurden, obwohl die überwiegende Mehrheit der Impfungen im Kindesalter unter 12 Jahren erfolgt, dennoch in der Auswertung aufgenommen. Ursache dafür ist der in der öffentlichen Diskussion oft vollzogene Vergleich zur in Deutschland seit Anfang 2020 in Kraft getretenen Impfpflicht für Personal in Kindereinrichtungen in Kitas, Kindergärten etc. und für die Kinder, die diese Einrichtungen besuchen wollen. Der Vergleich zeigt, dass es sich im Gegensatz zu den COVID-Impfstoffen bei den Masern-Impfstoffen um funktionierende und langjährig nebenwirkungsarme Impfstoffe handelt. Vor diesem Hintergrund erscheint ein Vergleich der beiden Impfstofftypen unangebracht.
Ergebnis
Die überwiegende Anzahl der auf Vigiaccess gemeldeten Impfnebenwirkungen mit fatalem Ausgang sind auf die erst seit einem Jahr bedingt zugelassenen, für die Massenanwendung über 12 Jahre uneingeschränkt empfohlenen Impfstoffe gegen COVID-19 zurückzuführen. 80% der Nebenwirkungsmeldungen aller untersuchten Impfstoffe, 82% der Todesfälle und 77% der Aborte/Totgeburten sprechen eine deutliche Sprache. Bereits der Vergleich mit der Nummer Zwei in der Impfnebenwirkungstabelle, den Influenza-Impfstoffen, zeigt eine um mehr als den Faktor 10 erhöhte Meldezahl. Dies gilt auch für die Anzahl der Aborte/Totgeburten. Hier irritiert im Besonderen, dass die Ständige Impfkommission STIKO in Deutschland die COVID-Impfstoffe auch für Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere – wenn auch nach Bann des Impfstoffs Spikevax des Herstellers Moderna– ab dem zweiten Trimenon empfiehlt: „Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung mit zwei Dosen des COVID-19 mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/ Pfizer). Schwangere sollen unabhängig von ihrem Alter mit Comirnaty und nicht mit Spikevax geimpft werden.“[vii]
Zumindest bezugnehmend auf die für vorliegenden Text verwendete Datengrundlage erscheint deshalb die These, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um die tödlichsten Impfstoffe handelt, die in der neueren Geschichte der Medizin je verabreicht worden sind, plausibel.
Andere Datenbanken wie VAERS (USA) (Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) | CDC) oder der EMA (EU) (EudraVigilance: electronic reporting | European Medicines Agency (europa.eu)) weichen zwar aufgrund anderer Einzugsbereiche oder Generierung der Daten von den hier genannten absoluten Zahlen ab, deren Grundaussagen sind jedoch den obigen Rückschlüssen vergleichbar.
Bezogen auf die vorliegenden Daten und deren Einordnung erscheint dem Autor deshalb exemplarisch ein vergleichender Wechsel des Betrachtungsstandpunkts erlaubt: Das Medikament „Velactis“ für Kühe wurde 2016 nach dem Auftreten von 72 Todesfällen zurückgerufen und seine EMA Zulassung für ruhend erklärt:
„Der wissenschaftliche Ausschuss für Tierarzneimittel (Committee for Medicinal Products for Veterinary Use) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat – wie erwartet – einstimmig entschieden, der Europäischen Kommission ein Ruhen der Zulassung für Velactis® zu empfehlen. Gleichzeitig wird als Vorsichtsmaßnahme ein Rückruf der bereits ausgelieferten Produkte auf allen Ebenen bis hin zum Anwender empfohlen. Der Grund für die Nebenwirkungen ist weiterhin nicht bekannt, teilt die EMA mit.“[viii]
Es verwundert, dass offenbar das Wohlbefinden von Kühen für die EMA 2016 wichtiger war als die Gesunderhaltung von Menschen im Jahre 2021.
Da die Impfungen nicht mit zwei Behandlungen abgeschlossen sind, sondern noch mindestens eine „Booster-Impfung“ empfohlen wird und auch zukünftig weiterentwickelte, für neue SARS-CoV-2-Virusvarianten spezifische „Update-Impfungen“ [ix] geplant sind, dürften die Zahlen in 2022 weiter steigen. Erschwerend käme dafür noch die Zulassung der Impfstoffe für Kinder ab 5 Jahren hinzu.
Zur Einführung einer Impfpflicht In der politischen Diskussion wird derzeit eine allgemeine Impfpflicht von vielen Politikern namentlich Bundeskanzler Olaf Scholz, dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, der Außenministerin Annalena Baerbock und anderen Spitzenpolitikern befürwortet. In einem beachtenswerten Aufsatz hat kürzlich das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta) darauf hingewiesen, dass es laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Luftsicherheitsgesetzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.02.2006, Az. 1 BvR 357/05) nicht erlaubt sei, staatlicherseits den Tod weniger Menschen in Kauf zu nehmen, um damit eine möglicherweise größere Anzahl von Menschen zu retten. Das Urteil nahm Bezug auf die Geschehnisse von 9/11, und ob es der deutschen Luftwaffe zu erlauben wäre, Flugzeuge mit unschuldigen Passagieren abzuschießen, die in der mutmaßlichen Absicht großen Schaden an Menschenleben und Eigentum zu erzeugen von Selbstmordattentätern gesteuert würden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Würde der unschuldigen Menschen, die in den Flugzeugen säßen höher zu bewerten sei, als der mögliche Schaden auch an Leben anderer Unschuldiger, der durch einen Nichtabschuss entstünde. Unschuldige Menschen dürften unter keinen Umständen von Subjekten mit unveräußerlicher Würde (Artikel 1 GG) zu Objekten staatlichen Handelns herabgewürdigt werden. [x] Genau diese Herabwürdigung zu Objekten staatlichen Handelns würde aber mit der Einführung einer Impfpflicht, sei sie auf bestimmte Personengruppen wie Pflegepersonal eingeschränkt oder sei sie allgemein, geschehen. Es würden durch staatliches deutsches Handeln unwiderlegbar Tote durch die Impfpflicht in Kauf genommen werden.
[i] Impfstoffforscher: So sicher ist die Corona-Impfung – ZDFheute
[ii] Impfung im Fakten-Check – Was wir zu Nebenwirkungen, Toten und Spätfolgen wissen – FOCUS Online
[iii] RKI – Impfen – Impfung bei Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch (Stand: 21.12.2021)
[iv] s. oben Anm. 2 ebd.
[v] VigiAccess – die Datenbank der WHO
[vi] COVID-19-„Impfstoffe“ 40 Mal tödlicher als Influenza-Impfstoffe, 80 Mal mehr Fälle mit Nebenwirkungen (blautopf.net)
[vii] s. oben, Anm. 3 ebd.
[viii] EMA: Velactis-Zulasssung soll ruhen (wir-sind-tierarzt.de)
[ix] Omikron: Christian Drosten hält Auffrischung mit Update-Impfstoff für nötig | ZEIT ONLINE
[x] Impfnebenwirkungen und Menschenwürde – Warum eine Impfpflicht gegen Art. 1 Abs. 1 GG verstößt – KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (netzwerkkrista.de)