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Kollateralschäden

„Die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, sind geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.“ So äußerte sich unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel am 29.10.2020 in einer Regierungserklärung angesichts des damals beschlossenen erneuten Lockdowns, der am 02. November in Kraft treten sollte. Merkel bezog sich in dieser Aussage auf einen rechtsstaatlichen Grundsatz, und zwar auf das sogenannte Verhältnismäßigkeitsprinzip, dem alle staatlichen Eingriffe in Rechte des Einzelnen...
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