„Ein Beirat aus Exper*innen (…) wie die Arbeit der Koordinierungsstelle begleiten.“

(sic!)

Antworten auf das Abgeordneten-Anschreiben zum „Demokratiefördergesetz“ und „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus“

Folge 7

Lesedauer 5 Minuten
1bis19 - „ Ein Beirat aus Exper*innen (...) wie die Arbeit der Koordinierungsstelle begleiten.“
Die Expertenrunde © Pixabay

Am 5. März dieses Jahres veröffentlichte die 1bis19-Redaktion einen Musterbrief zum Thema „Demokratiefördergesetz“ und „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus“, der als Vorlage für Anschreiben an die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise genutzt werden kann. Er war zuvor schon an die Mitglieder von 1bis19 versandt worden mit Hinweisen darauf, wo die entsprechenden Wahlkreise und Mailadressen der Abgeordneten abrufbar sind. Im Folgenden dokumentieren wir einige Antwortschreiben der angeschriebenen Abgeordneten  in anonymisierter Form.

Der Text des Anschreibens, auf das sich die Antworten beziehen, findet sich noch einmal ganz unten.

MdB (Bündnis 90/Die Grünen) – ein drittes Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr…………………, 

vielen Dank für Ihre E-Mail an unsere Parteivorsitzende Ricarda Lang. Da unsere Vorsitzende terminlich sehr stark eingebunden ist, hat sie mich gebeten Ihnen zu antworten.

Mit dem Demokratiefördergesetz begegnen wir den deutlich gewachsenen gesellschaftlichen Herausforderungen. Bürger*innen sollen in ihrem Engagement für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus gefördert und gestärkt werden, von einer Einschränkung des Pluralismus kann keine Rede sein. Es wird damit ein Fundament geschaffen für eine längerfristige, altersunabhängige und bedarfsgerechtere Förderung von Projekten mit überregionaler, gesamtstaatlicher Bedeutung. Damit schaffen wir mehr Planungssicherheit.

Bereits seit zwei Wahlperioden ist die Schaffung eines Demokratiefördergesetzes eines der Kernvorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Nun konnte, nach teils zähen Verhandlungen, ein Meilenstein zur erstmaligen Festschreibung eines gesetzlichen Auftrags im Bereich der Demokratieförderung erreicht werden. Es folgt nun das ordentliche parlamentarische Verfahren. Bundesministerin Lisa Paus hat sich wie folgt geäußert: „Mit dem Demokratiefördergesetz stärken wir die Zivilgesellschaft – und damit unsere Demokratie.“

Am 17. Februar 2024 trat, um Ihren zweiten Punkt anzusprechen, der Digital Service Act (DSA) der Europäischen Union vollumfänglich in Kraft. Hierzulande gilt sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) als nationale Umsetzung des DSA welches sich derzeit in der finalen Phase des Gesetzgebungsverfahrens befindet. Der Rechtsakt gilt als ein Meilenstein, in der öffentlichen Debatte wird er mitunter auch als „Grundgesetz für das Internet“ bezeichnet.

Das Gesetz über digitale Dienste erleichtert die Entfernung illegaler Inhalte und schützt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer. Hierunter fällt auch die Redefreiheit im Internet. Wer digitale Dienste anbietet und betreibt, muss von nun an diverse Vorgaben berücksichtigen und einhalten. Die Pflichten reichen von besserer Informationsbereitstellung für Nutzer*innen über die Funktionsweise der Dienste (z.B. Algorithmen) über eine Kennzeichnungspflicht für Werbung sowie einem Verbot personalisierter Werbung bei Minderjährigen bis hin zu strengen Vorgaben zur Meldung, Moderation und Löschung illegaler Inhalte.

Durch den DSA wurde auch eine europaweite Aufsichtsstruktur für Dienste geschaffen, die ihren Hauptsitz nicht in der Europäischen Union haben und zu den großen Digitalkonzernen mit internationalen Geschäftsmodellen zählen. Mithilfe einer von der EU aufgebauten Aufsichtsstruktur sollen die Regeln auch in der Praxis umgesetzt und Rechtsverstöße effektiv geahndet werden. Die nationale zentrale Koordinierungsstelle wird als unabhängig gestellter Strang in der Bundesnetzagentur (BNetzA) aufgebaut, damit sie – wie vom DSA vorgesehen – in der Ausübung ihrer Aufgaben keinen Weisungen unterliegt. Das gilt für alle Behörden, die Aufgaben im Rahmen des DSA ausführen. Zudem hat man sich darauf geeinigt, bei den zuständigen Behörden Effizienz, Expertise und Durchsetzungskraft der Aufsichtsstruktur vor Kompetenzgerangel zu stellen und alle wesentlichen Stellen – einschließlich der im Jugendmedienschutz zuständigen föderalen Ebene – mit einzubinden. Zu den zuständigen Behörden gehören demnach der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Bundeszentrale für Jugendmedienschutz sowie die Landesmedienanstalten, die auf Länderebene viel Erfahrung und Expertise bei der Aufsicht haben. Für die Durchsetzung ebenfalls mit zuständig ist das Bundeskriminalamt (BKA). Vor dem Hintergrund eines teils erheblichen polizeilichen Ermittlungs- und Durchsetzungsdefizits ist das grundsätzlich zu begrüßen.

Ein Beirat aus Exper*innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft wie die Arbeit der Koordinierungsstelle begleiten. Nicht zuletzt dient die Koordinierungsstelle als erste Anlaufstelle für betroffene Personen, die Beschwerden gegen soziale Netzwerke und E-Commerce-Dienste einreichen wollen und begleitet sie während des kompletten Verfahrens. Auch als Kontaktpunkt für die Behörden anderer Mitgliedstaaten und die EU-Kommission, insbesondere bei der Durchsetzung grenzüberschreitender Sachverhalte soll die Koordinierungsstelle auftreten. Das DDG gilt für Dienste, die über mindestens 45 Millionen monatliche Nutzer*innen verfügen.

Online-Dienste sind zum Beispiel Internetanbieter, Domänennamen-Registrierstellen, Hosting-Dienste wie Cloud- und Webhosting-Dienste, Online-Marktplätze, App-Stores, Plattformen der kollaborativen Wirtschaft und Social-Media-Plattformen. Die Umsetzung des DSA stärkt vor allem die Rechte der Nutzer*innen nachhaltig und setzt der Marktmacht der großen Digitalkonzerne und omnipräsenten digitalen Dienste eine Marktaufsicht entgegen. Durch eine starke Aufsicht im europäischen Verbund kann es gelingen, die Macht großer Plattformanbieter staatlich zu kontrollieren und Verbraucher*innen besser zu schützen. Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen


…………………………….

(E-Mail-Text im Original übernommen)

 

Appendix:

Der Text des Musteranschreibens lautete im Übrigen wie folgt:

Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Bundestagsabgeordneten],

ich wende mich an Sie, um meine Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung zum Ausdruck zu bringen. 

Am 13. Februar 2024 stellte die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus vor. Darin setzt sie sich unter anderem für ein „Demokratiefördergesetz“ ein, das die finanzielle Förderung von politisch erwünschten Weltanschauungen verstetigen und echten Pluralismus verhindern würde, und strebt eine weitere Novellierung des Nachrichtendienstrechts an, insbesondere mit dem Ziel, Eingriffsschwellen für den administrativen Verfassungsschutz zu senken und richterliche Kontrollen unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ abzubauen.

Die Äußerungen der Innenministerin und des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz auf derselben Pressekonferenz lassen klar erkennen, dass es nicht nur um die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität geht, sondern auch darum, bestimmte Anschauungen und Einstellungen zu unterdrücken, die von der aktuellen Bundesregierung missbilligt oder abgelehnt werden.

Besonders besorgniserregend ist die geplante Umsetzung des Digital Services Act der EU durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), welches Plattformbetreibern die Möglichkeit geben würde, mittels automatischer Inhaltserkennungstechnologien als „kritisch“ oder „nachteilig“ eingestufte Äußerungen zu löschen. Nutzer würden dann eher schweigen, als das Risiko einzugehen, als mögliche Störer oder Gefährder der „öffentlichen Debatte“ oder der „öffentlichen Sicherheit“ eingestuft zu werden.

Insgesamt könnte dies zu einer allgemeinen Atmosphäre der Angst und Unsicherheit führen, welche die für eine Demokratie unerlässliche freie Debatte im Wettbewerb der Meinungen einschränken würde.

Des Weiteren befürchte ich, dass im Rahmen der genannten Pläne kommunale Behörden dazu instrumentalisiert werden könnten, Bürger durch gewerbe-, gaststätten- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen zu beeinträchtigen. Durch Einflussnahme auf Kreditinstitute könnten sogar Bankverbindungen und der Zugriff auf Konten beschränkt werden.

Wie das Bundesverfassungsgericht betont hat, ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein unverzichtbares Element einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, da es den ständigen geistigen Austausch und den Wettstreit der Ideen ermöglicht:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“

BVerfGE 7, 198 [208] vom 15-Jan-1958 (Lüth)

Eine Grenze für Meinungsäußerungen regelt das allgemeine Strafrecht, das insbesondere Beleidigungen und Volksverhetzung verbietet. Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze geäußerte Meinungen genießen Grundrechtsschutz. Auch staats- und regierungskritische oder von der Politik unerwünschte Meinungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Es ist grundrechtswidrig, unter Berufung auf einen unbestimmten Begriff wie „Staatswohlgefährdung“ missliebige Meinungen untersagen zu wollen.  

Sie als Teil der Gesetzgebung sind deshalb aufgefordert, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit abzuwenden. 

Ich bitte Sie daher dringend, das „Demokratiefördergesetz“ zu verhindern und Übergriffe der Nachrichtendienste auf möglicherweise unbequeme, aber unbescholtene Bürger abzuwehren.

Zudem bin ich als Teil Ihrer Wählerschaft an Ihrer Einstellung zu diesem Thema interessiert und bitte um eine Antwort, die Ihre Haltung zu diesem grundlegenden Thema verdeutlicht.

Mit freundlichen Grüßen, 

XXX

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