Die Ampel-Fraktionen halten dagegen …

Antworten auf das Abgeordneten-Anschreiben zum „Demokratiefördergesetz“ und „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus“

Folge 3

Lesedauer 6 Minuten
1bis19 - Die Ampel-Fraktionen halten dagegen ...
© Fran Soto

Am 5. März dieses Jahres veröffentlichte die 1bis19-Redaktion einen Musterbrief zum Thema „Demokratiefördergesetz“ und „Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus“, der als Vorlage für Anschreiben an die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise genutzt werden kann. Er war zuvor schon an die Mitglieder von 1bis19 versandt worden mit Hinweisen darauf, wo die entsprechenden Wahlkreise und Mailadressen der Abgeordneten abrufbar sind. Im Folgenden dokumentieren wir einige Antwortschreiben der angeschriebenen Abgeordneten  in anonymisierter Form.

Der Text des Anschreibens, auf das sich die Antworten beziehen, findet sich noch einmal ganz unten.

MdB (SPD) – Antwortschreiben:

Sehr geehrter Herr…………………,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 22.02.2024 sowie vom 11.03.2024. Die größte Bedrohung unserer Demokratie kommt von rechts. Die Ampel-Fraktionen halten dagegen und erarbeiten deswegen aktuell das Demokratiefördergesetz.

Mit einem Demokratiefördergesetz wird erstmals die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund eigene Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention ergreifen und Projekte längerfristig finanzieren darf. Das ist eine wichtige Nachricht für viele Vereine und Verbände, die sich für die Gemeinschaft und ein gutes Miteinander einsetzen.

Konkret geht es um Projekte zur Demokratieförderung, zur Stärkung gesellschaftlicher

Vielfalt sowie zur Extremismusprävention vor Ort. Bislang konnten Projekte nur für eine begrenzte Zeit gefördert werden, weil es keine Grundlage für die längerfristige Förderung gab. Einen Anspruch auf Förderung begründet das Gesetz nicht, es ermöglicht geförderten Projekten aber, verlässlicher und langfristiger zu planen.
Das Demokratiefördergesetz wurde am 16. März 2023 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Aktuell sind die Ampelfraktionen in Verhandlungen über die Inhalte des Demokratiefördergesetzes. Als SPD-Fraktion setzen wir uns dafür ein, dass wir das Gesetz zeitnah in zweiter und dritter Lesung beschließen können.

Hinsichtlich des Digital Services Act (DSA) bzw. zum deutschen Gesetzesentwurf zur Umsetzung des DSA, dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) möchte ich gerne den Hintergrund

des Gesetzes einordnen und auf Ihre Sorgen eingehen.

Seit dem 17. Februar gilt europaweit der DSA, der einen einheitlichen Rechtsrahmen schafft und Regeln für die Verantwortlichkeit im Internet festschreibt. Im Grunde soll ganz einfach gelten: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein.

Der DSA bzw. das DDG sind also ein wichtiger Schritt, um die Meinungsfreiheit zu

schützen, denn zu oft bleiben Mord- und Vergewaltigungsandrohungen oder Volksverhetzung im Internet unbestraft und sorgen dafür, dass Menschen Angst haben sich zu äußern.
Gleichzeitig schafft der DSA Transparenzpflichten, sodass auch nachvollziehbar ist, welche Konten oder Inhalte von Plattformen gesperrt werden. Wir gehen damit gegen das Monopol der großen Onlineplattformen vor und schaffen klare Regeln auch für den digitalen Raum.

Der Digital Services Act enthält u.a. folgende Regelungen:
* Klare Regeln für den Umgang mit illegalen Inhalten: Der DSA legt einen Prozess fest, an

den sich Anbieter digitaler Dienste halten müssen, um unverzüglich Inhalte zu löschen, die nach nationalem oder EU-Recht illegal sind. Dies sind beispielsweise Mord- oder Vergewaltigungsandrohungen, Volksverhetzung oder Holocaustleugnung.

* Neue Rechte für Nutzer*innen, um Entscheidungen bei der Moderation von Inhalten anzufechten: Wenn Plattformen Konten sperren oder Inhalte herabstufen bzw. entfernen, müssen sie den entsprechenden Nutzer*innen detaillierte Erklärungen dafür geben. Die Nutzer*innen können nach dem DSA solche Plattformentscheidungen anfechten und nötigenfalls auf außergerichtliche Einigungen drängen.

* Mehr Transparenz bei Empfehlungssystemen und Online-Werbung: Die Plattformen müssen in ihren Nutzungsbedingungen genau darlegen, wie sie ihre Inhalte moderieren und wie ihre algorithmischen Empfehlungssysteme funktionieren. Sie müssen ihren Nutzer*innen zudem mindestens eine Empfehlungssystem- oder Feed Alternative bereitstellen, die nicht auf „Profiling” basiert, also einem gezielten Marketing durch die Auswertung von Kundenprofilen. Darüber hinaus müssen die Nutzer*innen genaue Informationen darüber erhalten, warum ihnen eine bestimmte Werbung angezeigt wird und wie sie die Parameter der zielgerichteten Werbung ändern können.

* Beschränkungen bei zielgerichteter Werbung und irreführenden Designs: Der DSA führt ein Verbot von Werbeanzeigen ein, die auf Kinder ausgerichtet sind. Auch wird das Erstellen von Profilen auf der Grundlage von „sensiblen” Merkmalen wie der religiösen Überzeugung oder der sexuellen Orientierung verboten. Der DSA führt ebenso Beschränkungen beim Plattformdesign ein. Untersagt sind Designs, die Nutzer*innen irreführen oder manipulieren.

* Allgemeine Transparenz- und Berichtsanforderungen: Die Plattformen müssen jährlich darüber Berichte erstellen, wie sie Inhalte moderieren. Sie müssen darin die Anzahl der von den Mitgliedstaaten oder „Trusted Flaggers” (vertrauenswürdigen Hinweisgeber*innen) angeordneten Löschungen von illegalen Inhalten angeben, außerdem den Umfang der Beschwerden von Nutzer*innen. In den Berichten müssen die Plattformen außerdem schildern, welche Maßnahmen sie daraufhin ergriffen haben.

* Auflagen für die größten Plattformen, um systemische Risiken einzudämmen:

Die EU-Gesetzgeber*innen haben die größten Plattformen als potenziell größte Risikoquelle für die Gesellschaft identifiziert – die von ihnen ausgehenden Risiken umfassen genderspezifische Gewalt und einen negativen Einfluss auf die Grundrechte, den zivilen Diskurs, Wahlen und die öffentliche Gesundheit. Aus diesem Grund verpflichtet der DSA Plattformen mit über 45 Million Nutzer*innen in der EU (YouTube, TikTok und Instagram) dazu, nach formalen Vorgaben zu prüfen, wie ihre Produkte (wozu auch algorithmische Systeme gehören) diese gesellschaftlichen Risiken verschärfen. Daraufhin müssen sie messbare Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken einzudämmen.

* Gesetzlich zugesicherter Datenzugang für externe Prüfungsinstanzen: Den Tech-Konzernen ist es nicht länger selbst überlassen, ihre Plattformdienste und die damit einhergehenden Risiken zu beurteilen – sie müssen ihre internen Daten nunmehr mit unabhängigen Auditoren teilen, Behörden der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Zudem erhalten Forschende aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, die Erkenntnisse der Behörden zu überprüfen, um systemische Risiken ausfindig zu machen und die Plattformen dazu zu verpflichten, sie zu beseitigen.

* Die Europäische Kommission und nationale Behörden erhalten neue Kompetenzen und Durchsetzungsbefugnisse: Um sicherzustellen, dass das neue Gesetz umgesetzt wird, werden sich neue nationale und EU-Körperschaften koordinieren. Die Kommission erhält eine direkte Beaufsichtigungsbefugnis über die größten Plattformen. Sie kann Bußgelder im Umfang von bis zu sechs Prozent des globalen Umsatzes der Plattformen verhängen.

Die Vorgaben des DSA gelten als Verordnung unmittelbar und europaweit. Mit dem Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG), welches sich gerade im parlamentarischen Verfahren befindet, werden vor allem die Fragen des nationalen Digital Services Coordinators (DSC) und die zuständigen Aufsichtsbehörden sowie der Beirat des DSC geregelt. Das Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah abgeschlossen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort die Inhalte des Digital Services Act und seine Wichtigkeit näher erläutern. Wie Sie sehen, geht es hier nicht um Eingriffe in Grundrechte. Ganz im Gegenteil: Der Digital Services Act schützt die Grundrechte der Menschen, stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgt dafür, dass auch die großen Onlineplattformen sich an unsere Gesetze halten müssen.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr…………………………….

Appendix:

Der Text des Musteranschreibens lautete im Übrigen wie folgt:

Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Bundestagsabgeordneten],

ich wende mich an Sie, um meine Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Gesetzgebung zum Ausdruck zu bringen. 

Am 13. Februar 2024 stellte die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus vor. Darin setzt sie sich unter anderem für ein „Demokratiefördergesetz“ ein, das die finanzielle Förderung von politisch erwünschten Weltanschauungen verstetigen und echten Pluralismus verhindern würde, und strebt eine weitere Novellierung des Nachrichtendienstrechts an, insbesondere mit dem Ziel, Eingriffsschwellen für den administrativen Verfassungsschutz zu senken und richterliche Kontrollen unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ abzubauen.

Die Äußerungen der Innenministerin und des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz auf derselben Pressekonferenz lassen klar erkennen, dass es nicht nur um die Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität geht, sondern auch darum, bestimmte Anschauungen und Einstellungen zu unterdrücken, die von der aktuellen Bundesregierung missbilligt oder abgelehnt werden.

Besonders besorgniserregend ist die geplante Umsetzung des Digital Services Act der EU durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), welches Plattformbetreibern die Möglichkeit geben würde, mittels automatischer Inhaltserkennungstechnologien als „kritisch“ oder „nachteilig“ eingestufte Äußerungen zu löschen. Nutzer würden dann eher schweigen, als das Risiko einzugehen, als mögliche Störer oder Gefährder der „öffentlichen Debatte“ oder der „öffentlichen Sicherheit“ eingestuft zu werden.

Insgesamt könnte dies zu einer allgemeinen Atmosphäre der Angst und Unsicherheit führen, welche die für eine Demokratie unerlässliche freie Debatte im Wettbewerb der Meinungen einschränken würde.

Des Weiteren befürchte ich, dass im Rahmen der genannten Pläne kommunale Behörden dazu instrumentalisiert werden könnten, Bürger durch gewerbe-, gaststätten- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen zu beeinträchtigen. Durch Einflussnahme auf Kreditinstitute könnten sogar Bankverbindungen und der Zugriff auf Konten beschränkt werden.

Wie das Bundesverfassungsgericht betont hat, ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ein unverzichtbares Element einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, da es den ständigen geistigen Austausch und den Wettstreit der Ideen ermöglicht:

„Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist. Es ist in gewissem Sinn die Grundlage jeder Freiheit überhaupt.“

BVerfGE 7, 198 [208] vom 15-Jan-1958 (Lüth)

Eine Grenze für Meinungsäußerungen regelt das allgemeine Strafrecht, das insbesondere Beleidigungen und Volksverhetzung verbietet. Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze geäußerte Meinungen genießen Grundrechtsschutz. Auch staats- und regierungskritische oder von der Politik unerwünschte Meinungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Es ist grundrechtswidrig, unter Berufung auf einen unbestimmten Begriff wie „Staatswohlgefährdung“ missliebige Meinungen untersagen zu wollen.  

Sie als Teil der Gesetzgebung sind deshalb aufgefordert, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Meinungsfreiheit abzuwenden. 

Ich bitte Sie daher dringend, das „Demokratiefördergesetz“ zu verhindern und Übergriffe der Nachrichtendienste auf möglicherweise unbequeme, aber unbescholtene Bürger abzuwehren.

Zudem bin ich als Teil Ihrer Wählerschaft an Ihrer Einstellung zu diesem Thema interessiert und bitte um eine Antwort, die Ihre Haltung zu diesem grundlegenden Thema verdeutlicht.

Mit freundlichen Grüßen, 

XXX

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