Gendern und der Kulturkampf – Teil 2: Volksbegehren gegen Gendern in der Amtssprache in Hessen

von Bernd Fischer

Lesedauer 4 Minuten
Volksbegehren Stoppt Gender- KI-Bild von ChatGPT

In den Verfassungen aller Bundesländer ist das Instrument des Volksbegehrens verankert. Damit haben die Bürger die Möglichkeit, direkt auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Die Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Ein umstrittener Punkt ist insbesondere die Möglichkeit einer digitalen Durchführung. Diese ist in den meisten Bundesländern, so auch in Hessen, nicht möglich. Volksbegehren auf Bundesebene sind derzeit verfassungsrechtlich nicht vorgesehen, abgesehen von Neugliederungen des Bundesgebietes (Art. 29 GG). In den Ländern sind die Hürden für die Zulassung und den Erfolg erheblich.

Genehmigung und Erfolg eines Volksbegehrens

Um die Genehmigung der hessischen Landesregierung für die Durchführung eines Volksbegehrens zu erhalten, müssen ein Prozent aller wahlberechtigten Personen in Hessen mit einem vom Landeswahlleiter bzw. von der Landesregierung abgenommenen Stimmzettel ihre Zustimmung zu dem von den drei Vertrauensleuten erarbeiteten Gesetzestext bekunden. Für Hessen entspricht das etwa 44.000 Stimmen. Da eine digitale Abstimmung nicht möglich ist, muss das entsprechende Formular ausgefüllt, mit den persönlichen Daten versehen und unterschrieben werden. Das Original muss von einer kommunalen Behörde beglaubigt werden und der Initiative vorliegen. Da wir im Rahmen unserer Initiative nur wenige Sammelstellen anbieten konnten und wollten, um der Antifa und ähnlichen Gruppierungen keine Zielscheiben zu bieten, blieb den Unterstützern in der Regel nichts anderes übrig, als die Stimmzettel per Post zu senden.

Die Erreichung der erforderlichen Anzahl an Stimmzetteln bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Volksbegehren zulässig ist. Erst dann beginnt der Landeswahlleiter mit einer inhaltlichen Prüfung. Erkennt er dabei problematische Punkte – beispielsweise hinsichtlich der Vorgaben auf Bundesebene – oder wurden formale Fehler begangen, wird das Volksbegehren abgelehnt. Dabei hat die Regierung einigen Spielraum, den sie nutzen kann, um unliebsame Initiativen zu verhindern. Sollte das Volksbegehren genehmigt werden, muss es von mindestens fünf Prozent der wahlberechtigten Hessen – das entspricht etwa 220.000 Personen – unterstützt werden, damit es erfolgreich ist. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die bereits zuvor ihre Unterschrift für die Zulassung des Volksbegehrens geleistet haben, dies erneut tun müssen. Selbst wenn das gelingt und das Volksbegehren erfolgreich ist, heißt das noch lange nicht, dass der ausgearbeitete Gesetzestext Gesetz wird. Es bedeutet lediglich, dass sich der Landtag mit dem Entwurf auseinandersetzen muss. Dieser kann Teile des Vorschlags der Initiative übernehmen oder auch gar nichts. Ein unmittelbarer Entscheid für oder gegen ein Gesetz kann nur noch mittels eines Volksentscheids herbeigeführt werden. Ohne die breite Unterstützung durch die politischen Parteien ist die Durchführung eines solchen Volksentscheids jedoch illusorisch, da in dieser Stufe 25 % aller stimmberechtigten Hessen für das Gesetz votieren müssten. Das ist in Hessen noch nie gelungen.

Wirkung des Volksbegehrens auf den hessischen Koalitionsvertrag

Das Volksbegehren in Hessen war anfangs sehr erfolgreich. Innerhalb von gut drei Monaten gingen 30.000 unterzeichnete Stimmzettel bei uns ein. Unter dem Eindruck dieser Resonanz in der Bevölkerung und insbesondere an der Basis der CDU hat die neue Koalition unter der Führung der CDU einen Passus über das Verbot von Genderzeichen in den Koalitionsvertrag aufgenommen (koalitionsvertrag_fuer_die_21._legislaturperiode.pdf):

„Die verwendete Sprache muss allgemeinen Regeln der deutschen Sprache folgen und verständlich sein. Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt. Auf die Verwendung der sog. Gendersprache werden wir daher zukünftig landesweit verzichten.“ Sowie: „Wir werden festschreiben, dass in Schulen auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt.“

Dies entsprach zwar nur einem Bruchteil der Forderungen des Volksbegehrens, das ein Verbot aller Formen des Genderns (beispielsweise der penetranten Doppelnennung oder der Partizipialformen) sowie die Strafverfolgung der Nötigung zum Gendern gefordert hatte. Dennoch hätten die Initiatoren des Volksbegehrens dieses Ergebnis noch als Erfolg verbucht.

Wie „unsere Demokratie“ funktioniert

Was dann allerdings geschah, könnte man in ein Lehrbuch über die Funktionsweise „unserer Demokratie“ aufnehmen. Die linken Kreise bliesen sofort zum Frontalangriff. Die vom Beschluss explizit betroffenen Universitäten und der HR kündigten umgehend Widerstand gegen jegliche Einschränkung an. Wie inzwischen üblich knickten die Politiker der Union schnell ein, während die SPD die beabsichtigte Regelung ohnehin nur halbherzig mitgetragen hatte. Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) gab schnell freimütig zu, dass er „das Thema Genderverbot nicht gebraucht” hätte. Ministerpräsident Rhein erklärte daraufhin – in völliger Verdrehung des Sachverhalts –, er wolle keinen Kulturkampf ausrufen. So endete der Widerstand des bürgerlichen Lagers als Sturm im Wasserglas. Kulturinstitute, Städte und der öffentlich-rechtliche Rundfunk wurden praktisch ganz ausgenommen. Die Verbote von Genderzeichen gelten nur für die Ministerien und die Verwaltung. Wie genau die Maßnahmen aussehen, ist nicht bekannt, da die Landesregierung ihre Erlasse nicht veröffentlicht (Wie das Anti-Gender-Volksbegehren in Hessen ausgebremst wurde).

Kein probates Mittel

Letztendlich ist Hessen, wie auch die anderen Bundesländer, in denen Volksbegehren stattgefunden haben, im Morast des linken Meinungskorridors steckengeblieben. Zwar wurden die extremen Formen des Genderns zurückgedrängt und somit eine geringfügige Änderung des Korridors erzielt. Die anderen Formen des Genderns blieben jedoch unangetastet und manche Bereiche wurden praktisch vollständig ausgeklammert. Durch die großspurige (aber größtenteils nicht umgesetzte) Ankündigung der Koalition wurde dem Volksbegehren zudem die Erfolgschance genommen, da sich viele Bürger auf die Versprechen des Koalitionsvertrags verlassen hatten. Man muss wohl leider konstatieren: Ein Volksbegehren ist kein probates Mittel, um einen Weg aus dem Meinungskorridor zu finden. Die woken Linken waren in der Tradition von Gramsci einfach zu erfolgreich. Über ihren gesellschaftlichen Einfluss sind sie in der Lage, wesentliche Veränderungen zu verhindern. „Wer den moralischen Inhalten und Wertevorstellungen widerspricht, dem wird seine persönliche Autonomie und Urteilskraft abgesprochen” (Alexander Grau). Erfolgreich sind lediglich Volksbegehren, die sich innerhalb des Meinungskorridors bewegen, wie die in Berlin und Hamburg zur Klimaneutralität bzw. zur autofreien Zone.

Somit bleibt nur der Weg über neue parlamentarische Mehrheiten, um aus dem Meinungskorridor auszubrechen. Diese sind aufgrund der Brandmauer jedoch derzeit nicht erzielbar. Der Wille von circa 75 Prozent der Bürger, die sich gegen Gendern aussprechen, bleibt somit weitgehend unberücksichtigt. Und so beschleicht einen das Gefühl, dass unser freiheitlich-demokratischer Staat zunehmend ein galvanisches Scheinleben führt. Bereits vor einiger Zeit hat Peter Graf von Kielmansegg in einem scharfsichtigen Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung” anhand der Politikfelder Gendern und Migration aufgezeigt, wie gut organisierte und selbstbewusste Minderheiten ohne demokratische Legitimation ihre politischen Positionen in der Bundesrepublik durchsetzen. Die Volksbegehren bieten Anschauungsmaterial. Die bürgerliche Mitte wird nicht darum herumkommen, in diesem Kulturkampf endlich Position zu beziehen.

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