Die grundgesetztreue Innenministerin

ein Kommentar von Dr. Jörg Uhlig

Lesedauer 2 Minuten
1bis19 - die grundgesettreue Innenministerin
Bundesministerin Nancy Faeser (SPD) Foto © Olaf Kosinsky (kosinsky.eu)

Die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat jüngst in einem Interview in der Bild [(1)] eindrücklich auf die Einhaltung des Grundgesetzes gepocht. Das ist fein. Sie bezog sich offenbar auf den Artikel 31 – „Bundesrecht bricht Landesrecht“ -, nachdem der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei einem seiner üblichen Querschüsse öffentlich verkündet hat, in Bayern würde die ab Mitte März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegepersonal de facto nicht umgesetzt, zumindest erst mal aufgeschoben. [(2)] Das wiederum führte bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu Schnappatmung.

Dass es sich bei dem scheinbaren Widerstand der Unions-Ministerpräsidenten mit Söder als Speerspitze nur um taktischen Theaterdonner handelt – geschenkt. Man will zumindest scheinbar die Ampel-Regierung als unfähig vorführen. Unter dem Strich natürlich steht man fest hinter all den freiheitseinschränkenden Maßnahmen, die bereits die GroKo unter tatkräftiger Mithilfe der nun selbst ernannten „Pflegeimpfdissidenten“ via Infektionsschutzgesetz bereits vor fast zwei Jahren eingeführt und praktisch nie wieder aufgehoben hat, ebenfalls nicht die neu installierte Ampelregierung. Auf dem Papier vielleicht, aber nie effektiv! [(3)]). Bei der geplanten Einführung einer allgemeinen Impfpflicht singen sie dann doch wieder alle im selben Chor. Und wenn es scheinbar zu Dissonanzen kommt, dann sind diese aufgrund der vorher getätigten Aussagen zur Impfpflicht, 2G usw. wenig glaubhaft.

Zwei Jahre – vorübergehend?!? – ausgehebelt

Ach ja, Stichwort Grundgesetz: Bedauerlicherweise hat unsere Innenministerin bei der Lektüre des GG die Artikel 1 bis 19 übersprungen, die seit fast zwei Jahren außer Kraft gesetzt wurden und die Bereitschaft, diese vollumfänglich wieder einzusetzen bei allen politisch Verantwortlichen abgesehen von Lippenbekenntnissen gegen Null tendiert. Die Artikel 1 bis 19 setzen den staatlichen Autoritäten klare Grenzen, in denen sie die Bürgerinnen und Bürger in ihren Freiheiten und Rechten einschränken dürfen. Sie wurden von den Verfassungsgebern – nach der totalen und totalitären Katastrophe des Dritten Reiches – als Abwehrrechte gegen die staatliche Obrigkeit konzipiert, die bis auf ganz wenige Ausnahmen im Katastrophenfall nicht angetastet werden dürfen. Rein offiziell gilt Artikel 79 Absatz 3 GG natürlich immer noch:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Das GG soll ja auch nicht geändert werden. Zumindest bisher nicht. Es wurde und wird nur über das aktuell geltende Infektionsschutzgesetz „vorübergehend“ ausgehebelt. Seit nunmehr fast zwei Jahren.

Es wäre also zu wünschen, dass Bundesinnenministerin Faeser sich das Grundgesetz nochmal als Abendlektüre zu Gemüte führt. Aber bitte dann auch von Anfang an!

(1) Innenministerin Faeser: „Auch Söder muss sich ans Gesetz halten“ *** BILDplus Inhalt *** – Politik Inland – Bild.de

(2) Söder will Impfpflicht für Pflegekräfte nicht umsetzen | Nachrichten aus aller Welt – LZ.de

(3) Die epidemische Lage ist und bleibt eine „Epidemische Lage“ (aerztezeitung.de)

Teilen