Grüngesetz statt Grundgesetz – Juristen wollen alle Grundrechte klimapolitisch uminterpretieren

von Katja Leyhausen

Lesedauer 4 Minuten
“Das neue Grüngesetz” – von Katja Leyhausen mit Unterstützung durch die KI Grok

Die nächsten Übergriffe auf Verfassung und Rechtsstaat sind in Planung: Die sommerliche Trockenheit wird von NGOs wie der „Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit“ (KLUG), der „Planetary Health Alliance“, „Health for Future“ benutzt, um Regierungspolitiker unter Druck zu setzen: Sie fordern, einen „Schutz vor Gefährdungen durch die Klimakrise als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“ zu verankern (Berliner Morgenpost online 6.8.2026). Maßgeblich beteiligt ist die Organisation Fridays for Future (FfF), die bekanntlich an der Oberfläche Umwelt und Klima predigt, tatsächlich aber die Welt nach ihrem Geschmack und Machtinteresse umgestalten will („Another world is possible“). Carsten Schneider, der ins Amt des Bundesumweltministers gelangt ist, übernimmt die Phrasen von einer neuen „Gemeinschaftsaufgabe“ im „Grundgesetz“ unbesehen. Seine strebsamen SPD-Kollegen aus dem Ressort Finanzen, Soziales & Arbeit, Bauen & Entwicklung ereifern sich mit ihm. „Noch in dieser Legislaturperiode“ sollten Grundgesetzänderungen verwirklicht werden.

„Sie sehen doch: Es ist heiß!“: Tagungswissenschaft

Vorbereitet werden solche Übergriffe in den Universitäten, zuletzt beispielsweise im Mai 2026 auf einer eintägigen rechtswissenschaftlichen Tagung in Frankfurt/Main. Bei strahlendem Sonnenschein trafen sich, in einem Nebengebäude des Bockenheimer Campus’, ungefähr 30 Vertreterinnen des Öffentlichen Rechts zu einer Veranstaltung unter dem Titel „Vom Gesundheitsschutz durch Umweltrecht zum Recht auf eine gesunde Umwelt“. Zwei Professorinnen eröffneten die Versammlung mit den einschlägigen Worten: „Sie sehen ja: Es ist heiß, wir müssen nichts erklären […]. Und sie wissen ja, hohe CO2-Emissionen heute bedeuten weniger Grundrechte morgen.“

Dieses simple Gespür für Klimawahrheiten gab den Grundton der Veranstaltung vor: Der ermüdend schwerfällige Tagungstitel sollte wissenschaftlich klingen; tatsächlich verkörperte er ein politisches Projekt. Ziel war die Einführung eines Grund- und Menschenrechts auf eine gesunde, „grüne“ Umwelt. Strategien wurden berechnet. „Kreativität“ war gefragt. Wie mit einem Leitmotiv wurde von „Kunstgriffen“ und „Tricks“ gesprochen, mit denen man dieses neue Recht „konstruieren“ und „durch die Hintertür“ einführen wolle. Es hieß: Da „die Gesundheit das Bindeglied zwischen Umwelt und individueller Betroffenheit ist“, müssen „wir“ den Umweltschutz „vergesundheitlichen“. Mit dem unwissenschaftlichen „Wir“ scharten sich die „Wissenschaftlerinnen“ um ihr Projekt herum zusammen, als wären sie selbst eine politische oder wirtschaftliche Interessengruppe fürs „Vergesundheitlichen“. Mit diesem sperrigen Handlungsverb bezeichneten sie ihre Transformationsabsichten: Transformiert und korrumpiert werden soll nicht weniger als das Fundament des Rechtsstaates – das deutsche Grundgesetz.

Greening der Menschenrechte

Die Vorlage für das neue Projekt gab das ältere Handlungsverb Greening ab, das im globalen Englisch schicker klingt als die sperrigen deutschen Wortbildungen und das in diesem smarten Gewand unter aktivistischen Juristen schon seit den 1990er Jahren zirkuliert. Claude erklärt: Greening „beschreibt den Prozess, bei dem bestehende Menschenrechte (Recht auf Leben, Gesundheit, Privatleben, Eigentum) durch Gerichte und Rechtswissenschaft so ausgelegt werden, dass sie auch Umweltschutz einschließen – ohne dass ein eigenständiges Recht auf gesunde Umwelt ausdrücklich kodifiziert sein muss. Die Umwelt“ sei nämlich „Vorbedingung für die Ausübung von Menschenrechten wie dem [!] Recht auf Leben, Gesundheit oder einen angemessenen Lebensstandard“. Deshalb würden beim Greening „die ökologischen Dimensionen bereits bestehender Rechte herausgearbeitet und geschützt“.

Man ahnt schon, was es mit dem Vergesundheitlichen auf sich hat: Auch hier sollen, wie die KI – vornehm verfälschend – formuliert, „die ökologischen Dimensionen bereits bestehender Rechte herausgearbeitet und geschützt“ werden, dieses Mal, indem man „ökologisch“ als „gesund“ etikettiert. Nichts weniger als der gesamte Grundrechtekatalog soll mit diesem Trick im Interesse der Klimaindustrie inhaltlich uminterpretiert werden: Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit, Religionsfreiheit – all das gilt dann nur noch, wenn es „gesund“ ist. Nur gesunde Menschen können frei sein, und was gesund ist, das bestimmt die Klimaindustrie.

Ein „Museumsbesuch“ beim Klimabeschluss des BVerfGE (2021)

Keynote-Speaker der Tagung war Gabriele Britz. Sie war von 2011 bis 2023 Richterin am Bundesverfassungsgericht und Berichterstatterin beim Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021. Berichterstatter haben entscheidende Funktionen in der Prozessführung; die Erwartungen der Tagungsteilnehmerinnen an die Kreativität von Frau Britz waren dementsprechend hoch.

Ihr Senat hatte damals mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das seit 2019 geltende Klimaschutzgesetz (KSG) zugelassen, die sich auf Art. 20a GG beriefen. Wörtlich lautet dieser Artikel: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Im Beschluss wurde derselbe Grundrechtsartikel benutzt, um ihn – ganz im Sinne des UN-Menschenrechts auf „eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“, im Sinne der Klimalobby also – in Deutschland in ein Grundrecht auf Treibhausgasneutralität umzudeuten. Das Gericht erkannte in ihm ein „verfassungsrechtliches Klimaschutzziel“ („das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG“), aus dem das Ziel der „Treibhausgasneutralität“ direkt folge. Exakt drei Monate nach dem Klimabeschluss, am 24.6.2021, wurde vom Bundestag ein neues KSG beschlossen, das seitdem Treibhausgasneutralität bis 2045 vorschreibt. Wie das umgesetzt werden soll, weiß niemand – „es sei denn, man macht […] alles dicht“, haben Vahrenholt/Lüning (2021, 12) in ihrem „Faktencheck“ kommentiert. Infrage steht aber nicht nur die faktische Machbarkeit solcher Gesetze, sondern auch ihre juristische Qualität.

Perversion der Grundrechte und Rechtsordnung

Drei weitere Grundgesetzkorruptionen mindestens müssen Juristen nämlich auffallen: Erstens war es absolut neu, trickreich und hochkreativ, dass Planziffern verfassungsrechtlich festgesetzt werden: Co2-Grenzwerte zu beziffern und zu begrenzen – oder das auch nur zu fordern – ist nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Dass das trotzdem gemacht worden ist, ist ein Beleg dafür, dass die Richter selbst das Grundgesetz politisch-ideologisch missbrauchen.

Damit verschieben sie zweitens die ganze Rechtsordnung: Die Tagungs-Professorinnen für öffentliches Recht – mit der Bundesverfassungsrichterin a.D. als Seniorin des erfolgreichen Greening in ihrer Mitte – gaben zu erkennen, dass sie die einfachen Gesetze (Straf- und Verwaltungsgesetze bspw.) gar nicht mehr kennen oder mit Absicht ignorieren.

Das alles steht drittens in dem großen, rechtsdogmatisch neuen Kontext, dass ein bloßes, verfassungsrechtlich untergeordnetes Staatsziel – hier das Staatsziel in Art 20a GG mit der Figur der sog. „intertemporalen Freiheitssicherung“ – uminterpretiert wird in ein vollgültig subjektives Recht. Die autoritär bezifferten CO2-Zielwerte, die tatsächlich der Ideologie einer globalen Agenda entstammen und die deutsche Rechtsordnung an vielen Stellen verletzen, werden als Anspruchs- und Freiheitsrecht eines jeden Bürgers gegen den Staat umfrisiert. Jeder soll seitdem in Deutschland „sein“ Grund- und Menschenrecht auf Treibhausgasneutralität 2045 – also auf grüne Umwelt und grüne Gesundheit – einklagen dürfen. Der rechtsstaatsfeindliche Planziffern-Autoritarismus bekommt eine hübsche pseudo-liberale Maske aufgesetzt, die von den Vertretern der Klimalobby für ihre trickreiche Vortäuschung einer Rechtsstaatlichkeit immer noch weiter benutzt wird.

Der vollständige Artikel steht (in zwei Teilen) hier und hier bei Tichys Einblick

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