Der neue „1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten“


Die Grundrechte sind Ausdruck universaler Menschenrechte, die seit der politischen Aufklärung zur Beschränkung staatlicher Macht dienen. Im deutschen Grundgesetz sind sie in den Artikeln 1 bis 19 enthalten. Darin geht es um Rechte, die das Leben eines jeden Bürgers im Kern betreffen: den Schutz der Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Recht, seinen Aufenthaltsort frei zu wählen, das Verbot der Benachteiligung ohne rechtlichen Grund und anderes mehr. Die Artikel 1 bis 19 binden die Staatsmacht und dürfen nicht im Wege kreativer Auslegung umgangen werden. Darauf achtet der Verein 1bis19. 

In der „Corona-Zeit“ wurden Grundrechte aber in ihr Gegenteil gekehrt: Die Bürger erhielten in allen grundrechtlich geschützten Bereichen Zwangspflichten und Verbote. Basis war ein angeblich unmittelbar drohendes Massensterben (durch in Modellrechnungen simulierte Szenarien, die jedoch niemals eintraten) auf Grund eines neuartigen Virus‘. Damit wurde jede Verhältnismäßigkeit ausgehebelt, denn wenn es um das nackte Überleben geht, dann gibt es kein Abwägen mehr. Ähnliches wird mit der Klimaangst versucht, wo auch der ultimative Horror an die Wand gemalt wird: eine „kochende“ Erde (António Guterres, Generalsekretär der UNO). Dass keine einzige Modellrechnung der letzten 30 Jahre das reale Klimageschehen korrekt vorhersagen konnte, wird geflissentlich ignoriert. Es wird zudem die Illusion erzeugt, als könnten nur der Staat sowie überstaatliche Organisationen (UNO, IPCC, WHO u. a.) die Bürger vor dem drohenden Tod oder dem Untergang des Planeten erretten. Dazu werden – denn es geht ja ums Überleben! – stets extreme Einschränkungen der Bürgerrechte gefordert. Die eigentlich unveräußerlichen Grundrechte können sodann den Bürgern je nach Wohlverhalten gewährt oder entzogen werden.

Auf Grund der medialen Berichterstattung fiel und fällt das jedoch nur wenigen auf, denn Staatsfunk und große Medien haben ihre Funktion als „4. Gewalt“ weitestgehend preisgegeben. Sie wurden zum propagandistischen Sprachrohr der Grundrechteverletzer. Auch wenn die „Corona-Jahre“ nun vergangen sind (und eine ernstgemeinte Aufarbeitung noch immer auf sich warten lässt), sind die Grundrechte weiter massiv bedroht. Die Meinungsfreiheit wird immer stärker behindert, durch staatlich geförderte Meldestellen, repressive polizeiliche Maßnahmen und eine aggressiv ausgrenzende Rhetorik nahezu in allen öffentlichen Institutionen bis hin zur Forderung nach Parteiverboten.

So ist der großen Öffentlichkeit kaum aufgefallen, dass die Bundesregierung im Juli 2025 ein Gesetz zur Umsetzung der WHO-Vorgaben eingebracht hat: das «Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005»

Im Wortlaut heißt es dort:

„Durch dieses Gesetz in Verbindung mit den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) und der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“


Damit wird praktisch ein Ausnahmezustand herbeigeführt, der außerdem auf nationaler Ebene durch ein Parlament nicht mehr zu beeinflussen ist. Theoretisch erklären Technokraten solche Ausnahmezustände als Ergebnis einer rein wissenschaftlichen Prüfung durch Fachbehörden. Nun hat sich schon seit 2020 gezeigt, wie manipulativ, ideologisch und lobby-orientiert in Wirklichkeit gearbeitet wird. Auch die Überprüfung durch Gerichte war hinfällig, weil alle Verfassungsbeschwerden schon gegen die nationalen Gesetze und Verordnungen ohne Tatsachenkenntnis und ohne mündliche Verhandlung oder Sachverständigenanhörung kreativ mit fadenscheinigen Begründungen zurückgewiesen worden sind, so zuletzt gegen die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat seinen früher einmal erarbeiteten guten Ruf in kurzer Zeit eingebüßt und läuft Gefahr, durch parteiliche Besetzungspolitik den letzten Rest an Vertrauen zu verlieren. 

Damit ist für uns Bürger offensichtlich, dass die Grundrechte im Ernstfall keine Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat darstellen, so wie es von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes gedacht war. Vielmehr hat sich die Regierung konsequent und jahrelang über diese Rechte hinweggesetzt. Das oben zitierte Gesetz zur Umsetzung der WHO-Vorgaben zeigt deutlich, dass auch künftig der Schutz der Bürger vor dem Staat mit einfachen Mitteln eingeschränkt werden kann.

Diese Entwicklung, die dem Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates zuwiderläuft, ist bedrohlich. Um weite Kreise der Öffentlichkeit auf diese Missstände hinzuweisen hat der Verein 1bis19 einen Preis ausgelobt: den 1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten.

Personen oder Institutionen sollen damit bedacht werden, die besonders durch die Missachtung der Grundrechte aufgefallen sind. Es ist sicherlich ein Preis, den keiner gerne gewinnen möchte. Umso wichtiger ist es, diejenigen zu nennen und an das Licht der Öffentlichkeit zu bringen, die ernsthafte Zweifel an ihren guten Absichten aufkommen ließen und lassen. Um ein größtmögliches Spektrum an Einsendungen zu sammeln ist es nicht nur den Mitgliedern des Vereins möglich, Vorschläge zu machen, sondern jedem Bürger. Selbstverständlich geht es dabei nicht ausschließlich um die „Corona-Jahre“. Es geht ebenso um Meinungsfreiheit, staatlich geförderte Meldestellen, den Paragrafen der Politikerbeleidigung (StGB §188), Abgabe unserer souveränen Rechte an supranationale Institutionen ohne demokratische Legitimation (EU, WHO, UN u. a.), Verfolgung aus politischen Gründen, Rechtsbeugung und anderes mehr.

Die Wortwahl im Namen des Negativpreises erklärt sich so:

Der ungeschminkte Blick auf die Realität macht depressiv. Aber eine komplette Ausblendung der Wirklichkeit wäre auch nicht zielführend. Daher haben wir uns für einen allgemein konsensfähigen Mittelweg entschieden: Wir prämieren nicht die „verfassungswidrigste Verletzung unserer Grundrechte“, sondern den „kreativsten Umgang“ damit. Denn der Ironiker sieht, was durch zynische Machtpolitik überall verbreitet wird. Es heißt: Unsere Grundrechte werden ja nicht abgeschafft, sondern lediglich bedarfsgerecht präzisiert und modern definiert: „Ein Inhaftierter ist nicht unfrei. Seine Bewegungsfreiheit ist halt auf 5 Quadratmeter beschränkt. Demonstrationen sind erlaubt, werden aber nur im eigenen Wohnzimmer oder auf einer grünen Wiese genehmigt, wo kein anständiger Bürger belästigt wird. Niemand wird zu einer Impfung gezwungen. Aber ein Kindergartenbesuch, Einkaufen, eine Flugreise, oder der Zugang zum Arbeitsplatz sind halt leider ohne aktuellen Impfstatus nicht möglich.” Wir wollen mit unserer Wortwahl vermeiden, dass der Eindruck aufkommt, wir würden schlechte Stimmung verbreiten, oder gar die Regierenden (m/w/d) kritisieren wollen. Das würden wir niemals tun.

Hier können die Vorschläge unkompliziert eingereicht werden: www.1bis19.de/preis

Aus diesen Vorschlägen wählt eine prominent besetzte Jury die gröbsten Fehltritte aus. Neben dem Vorstand des Vereins und der 1bis19-Magazinredaktion sind dies Prof. Volker Boehme-Neßler, Carlos Gebauer, Prof. Stefan Homburg, Vera Lengsfeld, Prof. Michael Meyen, Roland Tichy.

Außerdem wird es einen Positiv-Preis geben, für eine Person oder Institution, die sich besonders verdient gemacht hat um unsere Grundrechte. Hier können die Vorschläge nur aus dem Kreis der 1bis19-Mitglieder kommen.

Die Verleihung des Preises findet am 25.10.2025 in Köln statt. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Plätzen für Nicht-Mitglieder, die nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden, mit der Bitte um eine freiwillige Spende. Bei Interesse kann ein kurzes E-Mail an den Veranstalter gesendet werden unter kontakt@1bis19.de

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