Internationaler Pandemievertrag in Arbeit

ein Beitrag von Martina Binnig

Lesedauer 2 Minuten

1bis19 - Internationaler Pandemievertrag in Arbeit
Bleiben sie gesund!

Während der Krieg in der Ukraine im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht, ist das Thema Corona-Maßnahmen noch keineswegs beendet, wie etwa der WHO-Plan eines internationalen Pandemievertrags zeigt.

Das INB („Intergovernmental Negotiating Body“) ist eine Unterorganisation der WHO und seit kurzem mit der Ausarbeitung eines internationalen Pandemievertrags bis 2024 beauftragt. Dieser Vertrag wäre, wenn er ratifiziert würde, für die Mitgliedsstaaten der WHO verbindlich. Das bedeutet, dass die WHO ein weltweit abgestimmtes Vorgehen im Fall von Pandemien durchsetzen könnte. Darunter würde auch die „Gewährleistung eines universellen und gleichberechtigten Zugangs zu medizinischen Lösungen wie Impfstoffen“ fallen.

Darüber hinaus hat die WHO am 24. Februar 2022 einen 68 Seiten umfassenden Bericht zur COVID-Lage mit dem Titel „COVID-19: Forschung und Innovation. Die weltweite Pandemiebekämpfung vorantreiben – jetzt und in Zukunft” veröffentlicht (https://www.who.int/publications/m/item/covid-19-research-and-innovation—powering-the-world-s-pandemic-response-now-and-in-the-future). Darin wird u.a. darauf hingewiesen, dass die WHO und die Bundesrepublik Deutschland im Mai 2021 ein neues globales Zentrum der Datenerfassung- und analyse für die Aufklärung von Pandemien mit Sitz in Berlin gegründet haben. Zu den Daten, die dort gesammelt und ausgewertet werden, gehören auch „soziale Faktoren wie Gesundheitsverhalten, Gesundheits- und Risikokompetenz und kulturelle Überzeugungen über Krankheitsverursachung und -prävention; wirtschaftliche Faktoren wie Reiseverhalten und Handelsrouten; Wechselwirkungen zwischen Mensch und Tier in der Landwirtschaft und in der Natur sowie Verbrauch, Erzeugung und Verkauf von Wildtieren.“

Problematisch am Vorgehen der WHO ist vor allem, dass sie nicht mehr überwiegend von den Mitgliedsstaaten finanziert wird, sondern von privaten Sponsoren und Stiftungen. Sollte der Vertrag verbindlich werden, könnte die WHO immer, wenn eine Pandemie ausgerufen würde, als eine Art Weltregierung agieren, ohne dafür in irgend einer Weise demokratisch legitimiert zu sein.

Davon wären nicht nur die Themenfelder Gesundheitsschutz und Pandemiebewältigung betroffen, sondern ‒ wie dem Bericht zu entnehmen ist ‒ auch etwa die Umweltpolitik und vor allem die Erhebung von persönlichen Daten. Insgesamt steht zu befürchten, dass ein international verbindlicher Pandemievertrag der WHO zu weitreichenden Eingriffen in die Politik einzelner Staaten und zu globaler Kontrolle führen könnte. Insbesondere die in den Artikeln 1 bis 20 formulierten Grundrechte des Grundgesetzes wären dauerhaft gefährdet.

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