Bundesverfassungsgericht erhält Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten, Teil 1: Prof. Volker Boehme-Nessler

von Redaktion

Lesedauer 3 Minuten
1bis19 Preis

Am 25.10. 2025 hat die Bürgerinitiative 1bis19 ihren Preis für den „kreativsten“ Umgang mit den Grundrechten vergeben. Die Initiative, die nach den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes benannt ist, wurde als Reaktion auf die Corona-Maßnahmen-Politik gegründet. Ihr Jahrespreis geht an eine Person oder Institution, die einen besonders fragwürdigen Umgang mit den Grundrechten gezeigt hat. Aus zahlreich eingegangenen Vorschlägen wählte eine hochkarätig besetzte Jury den Preisträger aus: das Bundesverfassungsgericht. Die Jury bestand aus Prof. Volker Boehme-Nessler, Carlos Gebauer, Prof. Stefan Homburg, Vera Lengsfeld, Prof. Michael Meyen und Roland Tichy. Im Rahmen der öffentlichen Preisverleihung in Köln wurden die Begründungen der beiden Juristen aus den Reihen der Jury verlesen, die wir hier im Wortlaut wiedergeben.


Warum das Bundesverfassungsgericht diesen Preis verdient hat

… begründete Prof. Volker Boehme-Nessler wie folgt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, die Verfassung und vor allem die Grundrechte vor der Politik zu schützen. Es ist der „Hüter der Verfassung“. So sehen sich die Richter auch selbst. Jahrzehntelang haben sie diese Aufgabe sehr gut erfüllt. Nicht zuletzt deshalb hatten sie bei den Bürgern einen hervorragenden Ruf. „Ich gehe bis nach Karlsruhe,“ ist zum geflügelten Wort geworden, für alle, die ihr Recht suchen.

Seit Corona gilt das nicht mehr. In der größten Krise der Verfassung hat das Verfassungsgericht versagt. In einem Ausmaß, das man sich nie hätte vorstellen können, hat die Regierung während der Pandemie Grundrechte und Bürgerfreiheiten eingeschränkt. Da hätte man einen echten Hüter der Verfassung dringend gebraucht. Das Verfassungsrecht hätte zum Schutz der Grundrechte „rote Linien“ für die Regierung ziehen müssen. Das hat Karlsruhe nicht getan. Das Gericht hat alle Maßnahmen der Regierung, die in weiten Teilen unverhältnismäßig und Verletzungen der Grundrechte waren, brav gebilligt. Auch nach Corona gibt es keine Einsicht und Selbstkritik. Das Gericht kann – oder will? – nicht erkennen, was es falsch gemacht hat.

Ein genauso schlimmer Sündenfall ist das Urteil des Gerichts zum Klimaschutzgesetz von 2021. In diesem Urteil legt es die Klimaschutzpolitik sehr detailliert mit konkreten Fristsetzungen für die nächsten Jahre fest. Es schreibt dem Parlament und der Regierung vor, welche Maßnahmen bis zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden müssen. Die durchweg harten Maßnahmen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sie sind gleichzeitig starke Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Das Bundesverfassungsgericht macht Klimapolitik und greift in Grundrechte ein. Das ist eine doppelte Grenzüberschreitung. Einerseits ist es schon wieder nicht der Hüter der Verfassung und der Grundrechte, im Gegenteil. Und andererseits verletzt es einen elementaren Grundsatz des demokratischen Verfassungsstaates – die Trennung von Legislative und Judikative. Die Gewaltentrennung sieht vor: das Parlament macht die Gesetze, das Gericht kann die Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit prüfen. Selbst Klimapolitik zu machen ist dem Bundesverfassungsgericht von der Verfassung verboten. Das kann das Parlament viel besser. Trotzdem hat es sich auf diesen klimapolitischen aktivistischen Irrweg gemacht.

Das Gericht in Karlsruhe erfüllt seine ursprüngliche Aufgabe nicht mehr. Es ist kein Hüter der Verfassung, wenn es darauf ankommt. Gleichzeitig entwickelt es politischen Aktivismus und verletzt dadurch den Grundsatz der Gewaltenteilung – und damit die Verfassung. Das macht es zum würdigen Preisträger dieser Preisverleihung.“

Die kontrafunk Nachrichten berichteten als erste von der Preisverleihung, ab Minute 4:10; ebenso Tichys Einblick und Die Achse des Guten, reitschuster.de, Vera Lengsfeld u. a.

Die weiteren Preisträger und ein Bericht zur Veranstaltung folgt im Lauf der Woche.

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