1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten 2026

von Vorstand

Lesedauer 2 Minuten
Der Preis – 1bis19

Die Initiative 1bis19 verlieh im vergangenen Jahr erstmals den Preis für den «kreativsten» Umgang mit den Grundrechten. Gewinner war das Bundesverfassungsgericht, ausgewählt von einer kompetent besetzten Jury. Dieses Jahr geht der Preis in die 2. Runde, denn es gibt keinen Anlass, in der Wachsamkeit in Bezug auf die Artikel 1 bis 19 unseres Grundgesetzes nachzulassen.

Der 1bis19-Preis wurde initiiert, da die Politik mit Beginn der «Corona-Krise» wieder und wieder unsere grundgesetzlichen Rechte eingeschränkt hat. Wie wir heute auf Grund diverser Protokolle und Aussagen wissen: allzu oft ohne fundierte Grundlage. Dennoch bleibt bis heute eine ernsthafte Aufarbeitung der damaligen Entscheidungen aus. Im Gegenteil: Nach wie vor wird die Meinungsfreiheit behindert. Staatlich geförderte Meldestellen, repressive polizeiliche Maßnahmen und eine aggressiv ausgrenzende Rhetorik nahezu in allen öffentlichen Institutionen bis hin zur Forderung nach Parteiverboten stehen im Gegensatz zu einer offenen demokratischen Debatte. Dass die deutschen Grundrechte Abwehrrechte gegen einen übergriffigen Staat sind, gerät insbesondere bei Vertretern der drei Staatsgewalten wie auch im Öffentlichen Rundfunk in Vergessenheit. 

Aktuell stehen Themen im Raum wie «Förderung der Kriegsbereitschaft», Ausschluss von Kandidaten von Wahlen, «Sondervermögen» für Kriegsvorbereitungen, digitale ID zur Erfassung aller Bürger, Zwang zu bargeldlosen Zahlungen und vieles mehr. Der «1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten» geht an eine Person oder Institution, die einen besonders fragwürdigen Umgang mit den Grundrechten gezeigt hat.

Aktuell werden Vorschläge für den oder die Preisträger entgegengenommen, jeder kann sich beteiligen! Die Einreichung muss keine juristische Begründung beinhalten, nur eine tatsächliche Begebenheit, am besten mit Quellenangabe. Die Begründung übernimmt die Jury, die aus den Vorschlägen auswählt und den Gewinner bestimmt. Sie repräsentiert juristische, politische und mediale Kompetenzen und besteht aus

  • Prof. Volker Boehme-Neßler
  • Prof. Michael Esfeld
  • RA Carlos A. Gebauer
  • Prof. Michael Meyen
  • RA Dirk Sattelmaier
  • Cora Stephan
  • Dr. Christian Zeller
  • Vorstand und Redaktion von 1bis19

Alle Informationen finden Sie unter 1bis19.de/preis

Informationen zur Verleihung des Preises im Vorjahr finden Sie hier:
https://1bis19.de/1bis19-preis-2025-fuer-den-kreativsten-umgang-mit-den-grundrechten/

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