Die Genesenen-Lüge

von Gastautor Dr. Jörg Uhlig

Lesedauer 3 Minuten
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Baron Münchhausen

Begriffe wie 2G, 3G oder 3Gplus bestimmen heutzutage ob und was man tun und lassen darf. Je nach Verordnung dürfen nur Geimpfte und Genesene, oder auch Getestete (Antigen- und/oder PCR-Test) am öffentlichen Leben teilnehmen, an Unis Präsenzunterricht genießen, in Restaurants gehen, zum Friseur etc.

Was aber bisher noch niemand sich genauer angesehen hat ist, wie viele Menschen in unserem Land sich auf ihre Genesung berufen dürfen, um als „anerkannt ungefährliche“ Menschen zu gelten.

Derzeit dürfen sich in Deutschland etwa 1,16 Mio Menschen als „genesen“ bezeichnen. Da der „Genesenenstatus“ – aus welchen Gründen auch immer, aktuelle medizinisch- wissenschaftliche Gründe können es jedenfalls nicht sein 1 2 – nach offizieller Darstellung nach exakt 6 Monaten verfällt3 können sich nur Menschen auf diesen Status berufen, die seit Ende Mai nach einem vormals positiven PCR-Test ihr Eigen nennen dürfen (zit. Fußnote 2, „Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen“)

Befristet ungefährlicher Mensch

1,16 Millionen Menschen klingt erst einmal nicht unerheblich. Wenn man allerdings diese Leute ins Verhältnis zu 84 Millionen Einwohnern setzt, erkennt man, dass derzeit gerade mal ein gutes Prozent der Bevölkerung ihre Genesung vorweisen können. Ein kleines exklusives Häuflein mit dem nicht viel Staat zu machen ist, und das auch noch zumindest derzeit schnell zusammenschmilzt, da die Genesenen der sogenannten „April/Mai-Welle“ aus dem Genesungsstatus herausfallen.

Als Grund für die „Privilegien“ oder offiziell „Maßnahmen-Erleichterungen“ der Genesenen wird von Seiten der Politik ausgeführt, dass sie Antikörper gegen das Virus haben, damit ungefährlich seien, das Gesundheitssystem nicht belasten und es juristisch keine Handhabe gäbe, sie damit als Gefahr für die Allgemeinheit auszugrenzen. Leider nur für die Dauer von sechs Monaten, was völlig lebensfern und mittlerweile auch gut widerlegt ist, da sowohl die Antikörper viel länger messbar sind und auch die „Gedächtniszellen“ des Immunsystems bei Neuinfektion sofort wieder hohe Antikörpertiter bereitstellen können (s. Fußnoten 1 und 2). Vollwertig „sichere“ Mitbürger würden Sie erst nach einer weiteren Injektion eines der Impfstoffe.4 Interessant an dieser Stelle ist, dass Menschen der Genesenenstatus versagt bleibt, die sich den Antikörpertiter bestimmen lassen und bei entsprechendem Ergebnis eindeutig nachweisen können, irgendwann mit Sars-Cov-2 infiziert gewesen zu sein.5 Man scheut sich auch seit einem Jahr beharrlich, Grenzwerte für einen „gültigen“ Antikörpertiter zu definieren.

Trotz Antikörpernachweis ausgegrenzt

Somit wird weiteren mindestens vier Millionen genesenen Menschen der Genesenenstatus verweigert, die erhebliche Dunkelziffer früherer symptomloser oder nur leicht symptomatischer Infektionen gar nicht mitgerechnet! Gesunder Menschenverstand : Bürokratie, bzw. medizinische Erkenntnis : Politwillkür – jeweils 0 : 1!

Gegen alle bisherigen Erfahrungen mit den meisten viralen Erkrankungen wird nach wie vor suggeriert, dass die Impfung – so die Mär – besser hülfe als eine durchgemachte Infektion. Das Gegenteil ist der Fall: Wird ein immunkompetenter Organismus, und das gilt für den Goldhamster wie für den Menschen, mit einem Virus infiziert, erkennt das Immunsystem dieses Virus, spezielle Zellen „fressen“ es, zerlegen es in seine Bestandteile und präsentieren diese Bestandteile anderen Immunzellen als Angriffsziel für die Bildung von Antikörpern. Nicht nur – wie im Falle der neuartigen mRNA-„Impfung“ – das Spike-Oberflächenprotein, sondern alle strukturellen und funktionalen Eiweiße, aus denen das Virus besteht. Auf diese Weise wird nicht nur eine Sorte Antikörper produziert wie bei besagter mRNA-„Impfung“, sondern eine Vielzahl von Immunglobulinen die an verschiedenen Stellen das Virus bekämpfen können. Ein positiver Nebeneffekt ist auch, dass Veränderungen am Oberflächenprotein unter Umständen weniger Effekt auf die Immunisierung haben, als wenn das Immunsystem zumindest anfangs nur auf einem Bein steht.

Fazit: De facto ist 2G nur 1G, 3G ist 2G. Der Genesenenstatus soll uns nur Sand in die Augen streuen und als Feigenblatt für eine vorgetäuschte Rechtsstaatlichkeit dienen. Denn sonst müssten auch Menschen mit Antikörpernachweis als Genesen gelten.

1 Sind Corona-Genesene wirklich nur etwa sechs Monate geschützt? | Apotheken-Umschau

2 Aktualisierte Stellungnahme zur Immunität von Genesenen | Gesellschaft für Virologie (g-f-v.org)

3 Regelungen für Geimpfte und Genesene – infektionsschutz.de (Stand 24.10.2021)

4 Anm.: einer Bekannten wurde die Impfung von ihrem Hausarzt 14 Tage (!) nach dokumentierter Covid19-Genesung verabreicht! „Das hat mir mein Hausarzt geraten, der muss ja wohl wissen was gut für mich ist!“

5 Anm.: Zumindest in Deutschland – in Österreich dagegen gilt eine positive Antikörpertitermessung für drei Monate, mit Möglichkeit der Verlängerung, als „Genesen“ https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:7dcacbe0-6968-41b2-979a-c9838f9fabc0/Praezisierung_zum_Nachweis_auf_neutralisierende_Antikoerper.pdf

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