“Die Würde des Menschen ist unantastbar”
Gedanken zum Artikel 1 des Grundgesetzes

In jedem Menschen gibt es einen heiligen Kern, der durch keinerlei Misshandlung, Schmähung und Verachtung zerstört werden kann. Vielleicht ist dieser Kern bei manchen Menschen strahlender als bei anderen, wie Sterne in ihrer Größe und Leuchtkraft variieren, vielleicht ist er bei manchen Menschen, aus den verschiedensten Gründen, verstellter als bei Anderen. Und vielleicht gibt es tatsächlich auch einige sehr wenige Gestalten, die keinen solchen Kern haben, die also von Innen leer sind. Ich aber hege die tiefe Überzeugung, dass eine konkrete Teilhabe der allermeisten Menschen am Göttlichen, aus dem innersten Kern heraus, besteht.

Ist es dieser Kern, den das Grundgesetz mit seinem Artikel über die Menschenwürde meint? Waren die Hersteller des Grundgesetzes zu derselben inneren Überzeugung gelangt wie ich? Und wenn ja: Warum wollten sie eine philosophisch-religiöse Erkenntnis in einer Rechtsregelung vorn an stellen? Können weltliche Gesetze, vom Menschen formuliert und inthronisiert, eine Wundertat wie das Behüten des heiligen Kerns bewerkstelligen, indem sie eine Erkenntnis, die nicht alle Menschen teilen und die zu erlangen nicht ganz einfach ist, wie eine sichere Tatsache postulieren? Ist das Beschützen der Würde, im Sinne eines heiligen Kerns, nicht vielmehr eine Sache ganz anderer Mächte und Kräfte?

Damit wir Menschen im weltlichen Kontext versuchen können, uns um die Menschenwürde zu kümmern, scheint es mir sinnvoll, auf etwas zu rekurrieren, dass der allgemeinen, irdischen Wahrnehmbarkeit offener steht als jener heilige Kern. Der Würdebegriff des Grundgesetzes ist meines Erachtens zu abstrakt, um in ein konkretes, beschützendes Handeln einzumünden. Wo aber nehmen wir im Allgemeinen „Würde“ wahr und wo können wir daher auch klar sehen, was es zu tun gilt, um sie zu beschützen?

Wenn ich versuche, den Begriff mit konkreten Inhalten in Verbindung zu bringen, fallen mir vor allem drei Facetten ein. Die erste ist denkbar schlicht. Es ist, aus meiner Sicht, eine körperliche Würde. Der Mensch wird in seiner Würde verletzt, wenn er körperlich vernachlässigt und malträtiert wird. Ein Grundgesetz, welches den Schutz der Würde vorn an stellt, sollte also einer Gesellschaft entsprechen, welche die Gesunderhaltung, Pflege und Heilung der Menschen als eine ihrer höchsten und wichtigsten Aufgaben betrachtet.

Das zweite Bild der Menschenwürde, das in mir auftaucht, ist das Bild eines arbeitenden Menschen. Wenn der Mensch in einem Bereich tätig ist, den er wirklich liebt, den er sich über einen längeren Zeitraum hinweg angeeignet hat und den er mit seiner Persönlichkeit ausfüllt, dann strahlt er, in meinen Augen, eine große Würde aus. In der Hingabe an das eigene Tun ähnelt der erwachsene Mensch dem spielenden Kind, und in dieser Ähnlichkeit liegt eine unfassbare Schönheit. In einer Gesellschaft, die das Behüten und Fördern der Menschenwürde an oberste Stelle rückt, wäre also meines Erachtens das sinnerfüllte, mit praktischem, künstlerischem undkognitivem Können verbundene, tägliche Tun eines der wichtigsten Themen.

Das dritte Bild eines würdevollen Menschen ist für mich das Bild des Menschen auf einer erlangten Entwicklungsstufe. Ob es das kleine Kind ist, das zum ersten Mal „Ich“ sagt, das Schulkind, das alleine und mit Ranzen und Schultüte die Bühne des Saales betritt, die Jugendliche, die einen Schulabschluss oder einen Führerschein entgegennimmt, ein behinderter Mensch, der zum ersten Mal eine bestimmte Aufgabe bewältigt, ein Erwachsener, der eine wichtige Probe besteht oder ein gewichtiges Ja-Wort ausspricht, ein alter Mensch, der einen notwendigen Abschied mit Fassung bewältigt: All das sind nur wenige Beispiele für Momente von großer Würde, weil es Momente der Weiterentwicklung sind. Nur ein Mensch, der sich entwickelt, von Phase zu Phase und von Stufe zu Stufe, kann seine innerste Würde stets von Neuem zum Aufleuchten bringen. Eine Gesellschaft, welche die Menschenwürde obenan stellt, sollte also meines Erachtens eine Gesellschaft sein, die die Entwicklung des Menschen sowie die ritualisierten Momente der Bewusstwerdung solcher Entwicklungsschritte, aktiv fördert.

Neben der inhaltlichen Unbestimmtheit des Begriffes „Menschenwürde“ stoße ich mich leider auch noch an der Formulierung. Wenn ein Lehrer oder Elternteil sich besonders hilflos fühlt, kann es passieren, dass er plötzlich auf die magische Kraft der Sprache setzt. Er sagt dann zum Beispiel: „Hier wird nicht gemobbt!“ oder „Hier wird nicht geflucht!“, auch wenn gerade ebendies geschehen ist und andauernd geschieht. Oft merkt der jeweilige Erzieher sehr bald, dass die Wirklichkeit sich diesen kraftvollen Worten nicht angleicht. Mit dem Würde-Postulat unseres Grundgesetzes scheint es ähnlich. Die Angst und die Hilflosigkeit, aus der dieses Postulat entstanden ist, sind nachvollziehbar. Mit grenzenlosem Entsetzen wurde 1949 auf die jüngste Vergangenheit geblickt und das Allerwesentlichste, das in dieser Vergangenheit verloren gegangen schien, war eben die Würde des Menschen. Nun wollte man die neue Gesellschaftsordnung auf eine Menschenwürde gründen, die als eine bestehende, unangreifbare Tatsache dahingestellt wurde.

Was dabei vergessen wurde, ist meines Erachtens die inhärente und zwangsläufig weiter anwachsende Leere eines solchen Postulats. Wie die Schüler oder Kinder instinktiv spüren, dass etwas mit der Aussage ihres Erziehers nicht stimmt, wenn er sagt „Hier wird nicht gemobbt“, so spüren wir Menschen instinktiv, dass der erste Artikel nicht ganz ehrlich ist. Wir ahnen zwar, was gemeint ist, (nämlich dass die Würde nicht angetastet werden soll,) aber wir wissen zugleich, dass dies trotz unseres Grundgesetzes tagtäglich geschieht.

Vielleicht wäre das Jahr 1990 ein guter Zeitpunkt gewesen, das Gespräch neu zu öffnen, so wie es durch das Grundgesetz der ehemaligen BRD in Bezug auf eine eventuelle Wiedervereinigung eigentlich gefordert wurde. Vielleicht wäre es spätestens heute an der Zeit, bezüglich der traumatischen Vergangenheit in eine erwachsenere Haltung zu finden. Nicht nur der Würdebegriff selbst sollte neu bewegt werden, sondern auch die Formulierung, mit der das Behüten der Würde zum gesellschaftlichen Ziel definiert wird. Statt auf eine zweifelhafte Magie der Sprache zu setzen, wäre eine klare Absichtserklärung womöglich inspirierender: „Wir wollen nach Kräften versuchen, die Würde des Menschen zu achten, zu beschützen und zu fördern.“

Der Beginn einer solchen Achtung und Förderung liegt allerdings im Gespräch. Was Menschen-Würde ist oder sein könnte, und wie wir Menschen sie achten, beschützen und fördern sollten, darüber erlangen wir nur Klarheit, wenn wir diese Fragen bewegen und uns darüber austauschen. Der Untertext des Würdepostulats scheint für ein solches gesellschaftliches Gespräch nicht förderlich. Wiederum muss ich dabei an den verzweifelten Erzieher denken, der behauptet: „Darüber wird hier nicht diskutiert!“ Wer so redet, fürchtet die schale Diskutiererei, das armselige und Sinn-zerrüttende Für-und Wider. Aber ein offenes Gespräch ohne Entweder-Oder, und auf vielen verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen, von der Wissenschaft bis zur Wirtschaft, von der Politik bis zur Kunst, ist doch etwas anderes. Es kann nur weiterführend und sinnvoll sein.

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