Eine Rezension von Thomas-Michael Seibert
Lesedauer 4 Minuten
Eine Weihnachtsgabe
Ein berühmter Jurist des 19. Jahrhunderts, Rudolf von Jhering, hat im Jahre 1884 eine „Weihnachtsgabe an das juristische Publikum“ adressiert. Deren Titel hieß „Scherz und Ernst in der Jurisprudenz“, und sie enthält eine beißende Kritik am Juristenstil und am Problembewusstsein der Gerichtsjuristen. Jhering zog es damals vor, zunächst anonym zu bleiben.
Im Oktober 2025 hat ein bekannter Jurist des 21. Jahrhunderts, nämlich Volker Boehme-Neßler, Hochschullehrer des öffentlichen Rechts und Verfassungsrechts in Oldenburg, ein Buch vorgelegt zur „Angstpolitik“. Man sollte es auf den Gabentisch für das allgemeine Publikum legen.
Vorab stellt man sich die Frage: Kann ein Jurist überhaupt für das allgemeine Publikum schreiben, wo man doch weiß, wie trocken, abstrakt und selbstbezüglich juristische Texte normalerweise sind? Ja, Boehme-Neßler kann das.
Der Inhalt: Das Corona-Fiasko
Worüber schreibt er? Er nimmt die letzten fünf Jahre auseinander, jenes „Lehrbuch des Angstmachens“, dessen erste Seite die manipulierte Nachricht vom Konvoi italienischer Militärlaster füllt und das dann von nichtöffentlichen Konferenzen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geprägt war, an deren Ende ohne jede demokratische Repräsentation Entscheidungen wie Gerichtsurteile verkündet worden sind. Eine autoritäre Angstpolitik diagnostiziert Boehme-Neßler, eine Angstmache, die auf Zweifel an der Wirksamkeit von Masken mit Bußgeldern statt mit Belegen oder Überzeugung reagierte und als Parole der Irreführung den Satz Follow the Science benutzte. Boehme-Neßler notiert, dass tatsächlich the Science eine ganz andere Diskussion führte und die Politik nur deren Räume brauchte, sie mit willfährigen Auftragsempfängern füllte und diese – im Übrigen bis heute – zu passenden Verlautbarungen veranlasste. Es folgten Angriffe auf die Versammlungsfreiheit und freche Übergriffe gegen die körperliche Unversehrtheit, verbunden mit einer Stigmatisierung „Ungeimpfter“.
Der Verfassungsrechtler stellt fest, dass auch und gerade ein Verfassungsstaat nicht alles tun darf, was eine vermeintliche oder wirkliche Mehrheit fordert. Der Staat habe die Grenzen der Zivilisation zu beachten. Dabei ruft Boehme-Neßler in Erinnerung, dass ein „Menschenrecht auf Anderssein“ existiere und die Staatsmacht in der Debatte um eine Impfpflicht ihre Legitimation aufs Spiel gesetzt habe.
„Alles ist Moral“
Im zweiten Teil seines Buchs überträgt er seine Fragen auf andere Ebenen der gegenwärtigen Politik und titelt „Alles ist Moral“. Es sei bis heute kein Ende eingetreten und die traurigen Ergebnisse seien auf allen Ebenen anzutreffen, nämlich in der Energie-, der Verteidigungs- oder der Migrationspolitik. Überall dort trifft Boehme-Neßler auf Vergiftungserscheinungen, und im Durchgang durch die staatlichen Institutionen sieht er ausnahmslos das gleiche Schema. Die Regierung agiere autoritär und ängstlich, das Parlament wirke angesichts dessen ratlos, hilflos und wortlos. Der Bundespräsident demonstriere, dass er Ausgrenzung und Spaltung, nicht etwa die Versöhnung in der Gesellschaft als notwendig ansieht. Obwohl die operative Politik zusehends scheitert und Opposition angebracht ist, ist der Präsident zu Mut und Weisheit, Empathie und richtigen, die Opposition einbindenden Worten nicht in der Lage. Die Medien – obwohl eigentlich nicht staatlich – sieht Boehme-Neßler auf Staatslinie, mit engem Meinungskorridor ausgestattet, vereint in der Bevorzugung von Sicherheit statt Freiheit. Schließlich habe sich auch das Bundesverfassungsgericht nicht als Hüter der Verfassung bewähren können und durchgehend Urteile verkündet, die mit einem Makel behaftet seien. Denn eine sachliche Diskussion über Virologie und Epidemiologie, Sozialpsychologie, Pädagogik oder Wirtschaft fehle, stattdessen seien angebliche Befunde einseitig und ohne Beweisaufnahme zugrunde gelegt worden.
Am Ende widmet Boehme-Neßler einen langen Abschnitt den „Doxa der Gesellschaft“, die Pierre Bourdieu als Leitmotiv entdeckt hat. Es dominierten dogmatische Glaubenssätze wie: „Wer sich impfen lässt, schützt sich“. Man lebte mit dem diffusen Gefühl: „Der Mitmensch ist ein Problem“. Doxa sind, nach Bourdieu, grundlegende Meinungen für den Alltag, die wie ein Glauben Geltung beanspruchen. Eigentlich gehört zu ihnen der Satz: „Wir leben in einem Rechtsstaat“. Angst hat allerdings in Windeseile die Doxa verändert. Damit kehren die Schwächen des 19. Jahrhunderts wieder: Übermacht der Regierung, Ohnmacht der Parlamente und Folgsamkeit der Gerichte – alles Kennzeichen des alten Obrigkeitsstaats. Am Ende wird Boehme-Neßler rechtstheoretisch und im guten Sinne postmodern. Notwendig sei Versöhnung, aber Vergebung könne erst auf Reue folgen. Ein Anfang dafür würde eine allgemeine Amnestie darstellen. Sonst regiere der legendäre Fassbinder-Filmtitel: „Angst essen Seele auf“.
Was man falsch finden kann
Dem kann der Rezensent an keiner Stelle widersprechen. Vermutlich können und wollen es auch die Freunde der Verfassung nicht, die hier mitlesen. Aber eine Frage drängt sich auf: Kann das Buch uns etwas sagen, was wir noch nicht wüssten?
Vermutlich nicht. Aber man braucht es doch. Einmal ist beim „Wir“ – wie immer bei den Fürwörtern – nicht klar, für wen es genau gilt. Wir werden mehr, und einige unter den vielen stoßen bei Boehme-Neßler durchaus auf Neuigkeiten. Die anderen erhalten das Geschenk, das von einem anerkannten, öffentlich agierenden Juristen dargestellt wird, was die meisten unter den Nachdenklichen stört. Dabei ist nicht gleichgültig, wer Sprecher ist. Der Verfassungsrechtler und Hochschullehrer des öffentlichen Rechts hat jene Autorität, die es erlaubt, derjenigen des Bundesverfassungsgerichts dauerhaft entgegengesetzt zu werden. Er nennt auch die Gründe, weshalb etwa dem Bundesverfassungsgericht die Tatsachengrundlage für seine Rechtsprechung zur sog. „Bundesnotbremse“ fehlte und es diese durch angemaßte Autorität ersetzte.
Am Ende lernen wir noch etwas über Inhalte, das man falsch finden kann. Manche mögen sich an Boehme-Neßlers Annahme stören, die am Beginn des Abschnitts zur „Angstpolitik lautet: „Das Coronavirus war gefährlich. Die Pandemie war bedrohlich und hat weltweit unzählige Opfer gefordert. Die verbreitete Angst war durchaus berechtigt.“ Sollte man nicht besser sagen:
„Das Coronavirus rechtfertigte Reaktionen, wie sie eine Grippe verlangen. Die angebliche Pandemie war aber ein Ergebnis vorweggenommener Planung und nur in ihren eigenen Maßnahmen bedrohlich. Diese Maßnahmen – und insbesondere die offensichtlich nicht ausreichend geprüften „Impfstoffe“ – forderten weltweit unzählige Opfer”?
Das könnte man. Aber damit begibt man sich in die allgemeine Schlacht, auf die man sich nicht notwendig einlassen muss, um die Politik von Regierungen, die Gesetzesproduktion der Parlamente und die Folgsamkeit der Gerichte zu kritisieren. Davon entlastet Boehme-Neßler, wenn er meint: Auch wenn es ganz schlimm gewesen wäre, dann war doch die staatliche Reaktion darauf noch schlimmer. Sie wird nicht durch die Angst entschuldigt. Juristen müssen Angst überwinden.
Volker Boehme-Neßler:
Angstpolitik. Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. Europa-Verlag. München 2025.