Der 1bis19-Preis für den kreativsten Umgang mit den Grundrechten wird jährlich denjenigen verliehen, die die Grund- und Freiheitsrechte unserer Einschätzung nach nicht angemessen respektieren.
Spätestens seit Beginn der Corona-Jahre wurden Grundrechte auf eine nie zuvor da gewesene Art eingeschränkt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Körper und andere mehr.
Preisträger können Personen oder Institutionen sein, die durch ihr Handeln einen besonders «kreativen» Umgang mit den Grundrechten gezeigt haben.
Senden Sie uns ihren Vorschlag für den Preisträger
Einreichung der Vorschläge für die Preisträger
(bis 15.10.2026)
Jeder kann sich beteiligen!
Rückfragen per E-Mail an preis[at]1bis19.de
Für die Jury zur Auswahl des Preisträgers sind bisher folgende Personen nominiert:
- Prof. Volker Boehme-Nessler
- Carlos A. Gebauer
- Cora Stephan
- Prof. Michael Meyen
- Prof. Michael Esfeld
- Vorstand und Redaktion von 1bis19